Geldstrafen nach Todessturz im Autohaus

Redakteur: Dipl.-Päd. Gerd Steiler

Der Verkaufsleiter eines Goslarer Autohauses muss wegen fahrlässiger Tötung 3.150 Euro Geldstrafe zahlen. Seine Mitarbeiterin war beim Dekorieren vom Ausleger eines Gabelstabler in die Tiefe gestürzt.

Wegen fahrlässiger Tötung hat ein Gericht den 43-jährigen Verkaufsleiter eines Autohauses in Goslar zu einer Geldstrafe von 3.150 Euro verurteilt. Ein 29-jähriger ehemaliger Mitarbeiter des Betriebes erhielt wegen des gleichen Delikts eine Geldstrafe von 1.400 Euro.

Wie die Online-Ausgabe der „Goslarschen Zeitung“ berichtet, war eine 44-jährige Mitarbeiterin des Autohauses im November vorigen Jahres in der dortigen Verkaufshalle tödlich verunglückt. Die Mitarbeiterin hatten vom Chef den Auftrag bekommen, die Weihnachtsdekoration an Decken und Wänden anzubringen. Dazu ließ sich die Frau in einer Gitterbox, die ohne Sicherung lose auf den Zinken eines Gabelstaplers lag, von dem 29-Jährigen auf die Maximalhöhe von 3,50 Meter bringen.

Aus bislang ungeklärter Ursache verlor die Frau dabei das Gleichgewicht und stürzte mehr als drei Meter in die Tiefe. Die nicht gesicherte, 85 Kilogramm schwere Gitterbox stürzte ebenfalls ab und traf den Kopf der Frau, die wenig später ihren schweren Kopfverletzungen erlag.

Langjährige Dekorationspraxis

Vier bis sechs Mal im Jahr sei auf diese Art und Weise im Hause umdekoriert worden, sagte der angeklagte Verkaufsleiter. Auf Vorhalte von Staatsanwaltschaft und Gericht gab der Ex-Betriebsleiter zu, dass Vorschriften der Unfallverhütung nicht eingehalten worden seien, obwohl man einen Sicherheitsbeauftragten im Betrieb habe.

Auch der Gabelstaplerfahrer, der zum Führen des Flurförderfahrzeuges ausgebildet war, wusste eigenen Angaben zufolge, dass mit einem Stapler – zumal in einer für den Personentransport ungeeigneten Gitterbox – kein Mensch befördert werden durfte. Beide Angeklagten fühlten sich verantwortlich für das Unglück. Amtsrichter Ralf-Peter Jordan meinte, dass sich offensichtlich über Jahre hinweg niemand der Gefahren bewusst gewesen sei, auch das spätere Opfer nicht. Alkohol als Unglücksursache schloss ein medizinischer Sachverständiger aus.

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