Geldwäsche vorbeugen
Wie das System funktioniert und was Händler tun können
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Autohändler, die Geldwäsche über ihr Unternehmen zulassen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn sie auffliegen. Dem kann man mit den geeigneten Sicherungsmaßnahmen vorbeugen.
Wenn es um Geldwäsche geht, kennen die Aufsichtsbehörden keinen Spaß. Das Geldwäschegesetz (GwG) ist 2017 in Kraft getreten, und die Zeit, in der Ausreden eventuell noch akzeptiert worden wären, ist vorbei. Heute werden Bußgelder in empfindlicher Höhe verhängt, die darüber hinaus weitreichende und unangenehme Folgen haben können. Gerade Händler von Pkw, Nutzfahrzeugen und Motorrädern sollten sich jetzt nicht entspannt zurücklehnen, in dem Glauben, das habe mit ihnen nichts zu tun. Im Gegenteil: Sie handeln mit hochwertigen Gütern und zählen demzufolge als Güterhändler zu den sogenannten „Verpflichteten“ nach dem Geldwäschegesetz (GwG).
Das GwG ist in erster Linie ein Präventionsgesetz. Das heißt, erst wenn ein Betrieb die Präventionsvorschriften nicht einhält – also in dieser Hinsicht schlampig arbeitet oder sie nicht vollumfänglich nachweisen kann –, drohen Bußgelder. Ein Beispiel aus dem Arbeitsschutz macht dies deutlich: Jeder Betrieb hat ein hohes Interesse daran, dass sich die Werkstattmitarbeiter an die Arbeitsschutzvorschriften halten. Fällt ein schweres Ersatzteil oder Werkzeug auf ungesicherte Füße, hat das Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall zur Folge, und Aufträge können nur eingeschränkt angenommen und erledigt werden – völlig unabhängig von entsprechend bußgeldbewehrten Tatbeständen des Arbeitsschutzrechts.
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