GTÜ-Gutachten dokumentiert Oldtimer-Wert

Autor / Redakteur: Steffen Dominsky / Steffen Dominsky

Oldtimerbesitzer, aber auch Versicherer sollen von neuen, einheitlichen Gutachtenprodukten der GTÜ profitieren. Zudem warnt die Gesellschaft vor einer Unterversicherung des Autos.

Anbieter zum Thema

Das Kurzgutachten nach „System GTÜ“ beinhaltet auch eine Lackschichtdickenmessung.
Das Kurzgutachten nach „System GTÜ“ beinhaltet auch eine Lackschichtdickenmessung.
(Foto: GTÜ)

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) führt mit der Oldtimerbewertung nach „System GTÜ“ ein neues und einheitliches Gutachtenprinzip für ihre Partner ein. Zum Start besteht es aus zwei Produkten: dem „Kurzgutachten“, das rund 80 bis 90 Prozent aller erstellten Oldtimergutachten ausmacht und hauptsächlich zur Versicherungseinstufung für den gewöhnlichen Kaskofall dient (Kosten circa 150 Euro), sowie dem detaillierten Wertgutachten (ab 300 Euro).

Die Gutachten sind laut GTÜ ausführlicher als die Konkurrenzprodukte der Mitbewerber und umfassen Zusatzleistungen. So beinhaltet das Kurzgutachten nach System GTÜ eine Messung der Lackschichtdicke sowie eine kurze „Rangierfahrt“. Beim detaillierten Wertgutachten ergänzen eine Beschreibung der Fahrzeug- und Markengeschichte sowie eine aussagekräftige Probefahrt das Gutachtenprodukt.

Immer „richtiges“ Wertgutachten

GTÜ-Oldtimerexperte Bastian Schonauer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Versicherer bei den Fahrzeugwerten nach der Art des Versicherungsfalls differenzieren. Im gewöhnlichen Kaskofall ist der Marktwert des Oldtimers entscheidend. Der Wiederbeschaffungswert spielt hingegen bei Haftpflichtschäden eine wesentliche Rolle. In diesem Fall muss der Oldiebesitzer ein detailliertes Wertgutachten vorlegen. Die meisten Versicherer verlangen detaillierte Wertgutachten ab einem Fahrzeugwert von 40.000 Euro, so Schonauer.

Götz Knoop, Vizepräsident des Bundesverbands für Clubs klassischer Fahrzeuge (Deuvet) und Experte für Verkehrsrecht, rät aufgrund langjähriger Praxiserfahrung generell zu einem detaillierten Oldtimergutachten mit regelmäßiger Aktualisierung. „Damit fällt es dem Versicherer im Schadenfall sehr viel schwerer, das Gutachten anzugreifen.“

Gefahr der Unterversicherung

Je nach Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen, besteht die Gefahr der Unterversicherung. In der Praxis heißt das: Ist der Oldtimer zum Beispiel 100.000 Euro wert und nur mit 75.000 Euro versichert, wird die Ersatzleistung des Versicherers bereits bei einem Teilschaden um 25 Prozent gekürzt – abzüglich der Selbstbeteiligung. Schlimmstenfalls – bei einem Diebstahl oder Totalschaden – bleibt der Versicherungsnehmer in diesem Beispiel auf einem Schaden von über 25.000 Euro sitzen. „Aus diesem Grund empfehlen auch wir Assekuranzen ein detailliertes Wertgutachten und eine Versicherung zum Wiederbeschaffungswert“, rät Ralf Stumpfernagel von der Mannheimer Versicherung Belmot.

Unterstützt wird der GTÜ-Oldtimerexperte beim Erstellen eines Gutachtens durch die „GTÜ-Marktwertanalyse“. Sie basiert neben deutschen Marktbeobachtungen (Angebot im gewerblichen und privaten Fahrzeugmarkt sowie internationale Auktionsergebnissen) auch auf vergleichenden Analysen und internationalen Quellen und wird von dem Prüfunternehmen ermittelt. Außerdem kann der Fachmann für seine Rechercheauf die „GTÜ-Oldtimerdatenbank“ zurückgreifen, die übrigens auch interessierten Oldtimerbesitzern zugänglich ist. Sie bietet Informationen zu rund 14.000 Fahrzeugmodellen und ist das Rückgrat des GTÜ-Oldtimerservice.

(ID:42591098)