Wenn Unternehmer Stiftungen gründen Gutes tun – und das Vermögen sichern

Von Harald Czycholl 6 min Lesedauer

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Um langfristig einen wohltätigen Zweck zu verfolgen und der Gesellschaft etwas zurückzugeben, gründen immer mehr erfolgreiche Unternehmer eine Stiftung. Stiftungen können dabei auch als Instrument zur Unternehmensnachfolge genutzt werden.

Gemeinschaftlich der Umwelt und Menschen etwas Gutes tun zu wollen, treibt heutzutage viele Unternehmen an, Stiftungen zu gründen.(Bild:  Blue Planet Studio - adobe.stock.com)
Gemeinschaftlich der Umwelt und Menschen etwas Gutes tun zu wollen, treibt heutzutage viele Unternehmen an, Stiftungen zu gründen.
(Bild: Blue Planet Studio - adobe.stock.com)

Der Slogan der Autohandelsgruppe Widmann lautet „Widmann bewegt“. Und das darf man durchaus wörtlich nehmen: An zwölf Standorten in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Sachsen vertreibt das Traditionsunternehmen mit Hauptsitz in Aalen die Marke Mercedes-Benz – und nutzt einen Teil seiner Gewinne dazu, sich über die gemeinnützige B. Widmann Stiftung im Bereich Bildung und Erziehung zu engagieren. „Wir schütten jedes Jahr einen namhaften Betrag aus und unterstützen damit verschiedene Projekte im Bereich Bildung und Forschung auf regionaler Ebene“, betont Stiftungsvorständin Lisa Widmann. „Damit unterstützen wir die Menschen und Institutionen hier vor Ort.“ Auf diese Weise wolle man der Gesellschaft etwas zurückgeben und sie am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmensgruppe teilhaben lassen.

Es liegt im Trend, dass sich Unternehmer auf die Suche nach dem tieferen Sinn ihres wirtschaftlichen Handelns begeben und der Gesellschaft etwas zurückgeben wollen, indem sie gemeinnützige Zwecke unterstützen oder sich um ökologische und soziale Belange verdient machen. Nicht umsonst sind Begriffe wie „Corporate Social Responsibility (CSR)“ und „Corporate Responsibility (CR)“ von der Unternehmensagenda heute nicht mehr wegzudenken. Eine Stiftung zu gründen, ist die konsequenteste Form des gesellschaftlichen Engagements. Denn die Entscheidung ist quasi irreversibel; an das gestiftete Vermögen kommen die Stifter nicht mehr so leicht heran. „Was man in eine Stiftung einlegt, bleibt in der Regel auch im Stiftungsvermögen“, sagt Stiftungsexperte Clemens Engelhardt, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Trustberg LLP in München. „Eine Stiftung gehört nur sich selbst. Der Stifter hat kaum noch Einflussnahme-Rechte, wenn dies nicht in der Stiftungssatzung verankert wird.“