Kfz-GVO GVA fordert sektorspezifische Gesetzgebung

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) begrüßt zwar die Verlängerung der Kfz-GVO, kritisiert aber die fehlende Klarstellung strittiger Fragen zum Datenzugang. Deshalb müsse die EU schnell die sektorspezifische Gesetzgebung auf den Weg bringen.

Die EU-Kommission soll laut GVA dringend in Sachen Regelung zum Datenzugang durch eine sektorspezifische Gesetzgebung nachlegen. Die Verlängerung der Kfz-GVO und ihrer Leitlinien reichten nicht aus.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Die EU-Kommission soll laut GVA dringend in Sachen Regelung zum Datenzugang durch eine sektorspezifische Gesetzgebung nachlegen. Die Verlängerung der Kfz-GVO und ihrer Leitlinien reichten nicht aus.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Die Verlängerung der Kfz-GVO wird auch vom Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) grundsätzlich begrüßt. Die EU-Kommission habe frühzeitig angekündigt, den Wettbewerbsrahmen der bestehenden Kfz-GVO für den Kfz-Teilevertrieb und -Service inhaltlich unverändert um weitere fünf Jahre bis zum Ende Mai 2028 zu verlängern, um möglichen Veränderungen der Marktbedingungen Rechnung tragen zu können.

Um dennoch bereits drängenden Anforderungen der Branche gerecht zu werden, die der technische Fortschritt mit sich bringt, sei es erforderlich, die begleitenden Leitlinien zu dieser GVO in wichtigen Punkten ebenfalls zu verlängern bzw. an neu aufgekommene Fragen zum Beispiel hinsichtlich der Bereitstellung fahrzeuggenerierter Daten an unabhängige Marktteilnehmer anzupassen. Das sei nicht geschehen, so der GVA.

„Die Kommission unterstreicht, dass unabhängigen Marktteilnehmern (wie den Mitgliedern des GVA) technische Informationen, die für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen erforderlich sind, nicht vorenthalten werden dürfen. Dazu zählen Identifikations-Informationen über verwendete VINs und Ersatzteile der Fahrzeughersteller, da sie die Voraussetzung für ein wettbewerbsfähiges Angebot des freien Marktes sind. Diese alte Forderung erfüllen Fahrzeughersteller leider immer noch nicht in gebotener Weise“, kritisiert GVA-Präsident Thomas Vollmar.

Umso wichtiger sei es, dies noch einmal ausdrücklich in Richtung EU zu adressieren. „Zunehmend ist auch der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten erforderlich. Der Zugang zu diesen Daten ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unabhängige Marktteilnehmer und Fahrzeughersteller gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen und damit bezahlbare Mobilität ermöglichen können.“ Deshalb fordert Vollmar die EU-Kommission auf, zeitnah eine sektorspezifische Gesetzgebung zum Zugang zu diesen Daten zu erlassen. „Die Aussagen in den Leitlinien lösen das Problem nicht“, so Vollmar.

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