GVA
Datenzugang bleibt Knackpunkt für freie Werkstätten
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Trotz juristischer Erfolge hapert es in der Praxis beim Zugang zu Fahrzeugdaten. Das machte der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) auf seiner Automotive Conference am 21. November in Frankfurt deutlich. Besonders bei der VIN-basierten Teileidentifikation gibt es noch viel zu tun.
Über 400 Branchenentscheider folgten der Einladung zur GVA Automotive Conference ins Steigenberger Airport Hotel Frankfurt. Einen Tag nach der Jahresmitgliederversammlung, bei der das Präsidium um Thomas Vollmar einstimmig für weitere drei Jahre im Amt bestätigt wurde, präsentierte der Gesamtverband Autoteile-Handel die aktuellen Entwicklungen im Kampf um den fairen Datenzugang. Dabei wurde klar: Die Urteile sind eindeutig, doch in den Werkstätten kommt davon oft wenig an.
Im Zentrum steht der diskriminierungsfreie Zugang zu Fahrzeugdaten für freie Werkstätten und Teilehändler. Dabei geht es um zig Gerichtsverfahren, die der GVA gegen Fahrzeughersteller bereits in der Vergangenheit geführt hat, aber auch nach wie vor führt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits mehrfach klargestellt: Autohersteller dürfen keine diskriminierenden Hürden aufbauen, wenn freie Werkstätten mit ihren Diagnosegeräten über OBD-Port, Secure Gateway oder Remote-Zugriff auf Fahrzeugdaten zugreifen wollen.
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