GVA: Kfz-Leuchtmittel brauchen Prüfzeichen

Von Andreas Wehner

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Der Gesamtverband Autoteile-Handel warnt vor der Verwendung von Kfz-Leuchtmitteln ohne E-Kennzeichnung und geht juristisch gegen Anbieter solcher Teile vor.

GVA-Präsident Hartmut Röhl(Foto:  GVA)
GVA-Präsident Hartmut Röhl
(Foto: GVA)

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) warnt vor dem Vertrieb und der Verwendung von Kfz-Leuchtmitteln ohne Bauartgenehmigung. In der jüngeren Vergangenheit hätten verschiedene Internetshops Leuchten ohne die vorgeschriebene E-Kennzeichnung angeboten und damit gegen geltendes Recht verstoßen.

„GVA-Mitglieder verhalten sich rechtskonform und verkaufen keine Leuchtmittel ohne E-Kennzeichnung. Indem aber andere Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen, verschaffen sie sich einen rechtswidrigen Vorteil. Im Interesse der Autofahrer, der Verkehrssicherheit und unserer Mitglieder gehen wir als berufsständische Vereinigung des freien Kfz-Teilehandels gegen diese schwarzen Schafe im Internet vor“, sagte GVA-Präsident Hartmut Röhl laut einer Pressemitteilung.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass Fahrzeugteile, die einer Bauartgenehmigungspflicht unterliegen, nur vertrieben werden dürfen, wenn sie nach einer technischen Prüfung mit einem entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Seriöse Hersteller investierten viel technisches Know-how und Geld, um das amtliche Prüfzeichen für ihre Produkte zu erhalten und damit deren Verkehrssicherheit nachzuweisen, so der GVA.

Viele Autofahrer kauften dennoch diese in Deutschland nicht zugelassenen Teile.„Den Autofahrern ist häufig nicht bewusst, dass sie zum einen riskieren, sich und andere Verkehrsteilnehmer damit in Gefahr zu bringen, und zum anderen, dass bei der Verwendung nicht bauartgenehmigter Teile die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann“, so Röhl. Das könne Konsequenzen etwa bei Unfällen und der nachfolgenden Aufarbeitung und Regulierung nach sich ziehen.

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