GVO 2002 wirft viele Fragen auf

Redakteur: Andreas Grimm, Andreas Grimm

Die GVO 1400/2002 geht in die dreijährige Verlängerung. Manche Probleme, die mit der Einführung vor sieben Jahren auftraten, sind noch immer aktuell. Die Antworten bleiben wichtig fürs Tagesgeschäft.

So sehr sich das Kfz-Gewerbe für eine Verlängerung auch eingesetzt hat, die gültige Regelung hinterließ viele Fragen, als sie in Kraft tat. Angesichts der Verlängerung hat »kfz-betrieb ONLINE« die wichtigsten Fragen und Antworten nochmals zusammengefasst.

1.: Kann es bezogen auf ein Fabrikat unterschiedliche Vertriebssysteme innerhalb von Europa geben?

Ja, es ist grundsätzlich möglich in einem EU-Land mit einem selektiven Vertriebssystem und in einem anderen EU-Land mit einem exklusiven Vertriebssystem zu arbeiten.

2.: Dürfen Supermärkte Neufahrzeuge verkaufen?

Einen Zwang, dass die Hersteller oder Importeure auch an Supermärkte zu Weiterverkauf liefern müssen, regelt die GVO ausdrücklich nicht. Folglich gelten die allgemeinen Regeln:

  • Supermärkte können als Vermittler auftreten.
  • In exklusiven Vertriebssystemen können Supermärkte als Wiederverkäufer tätig sein.
  • In selektiven Vertriebssystemen können Supermärkte grundsätzlich offizielle Vertragshändler werden, wenn ihnen der Hersteller oder Importeur einen Vertriebsvertrag anbietet; selbstverständlich zu den gleichen Bedingungen wie für Händler.

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