GW-Verkäufer wirtschaftet über ein Jahr lang in die eigene Tasche
In Osnabrück hat ein Gebrauchtwagenverkäufer Dutzende Leasingrückläufer weitervermarktet und das Geld eingesteckt. Erst eine massive Kundenbeschwerde ließ ihn auffliegen.

Bei einem Osnabrücker Vertragshändler hat ein Gebrauchtwagenverkäufer über ein Jahr lang mindestens 37 Fahrzeuge weiterverkauft und das Geld in die eigene Tasche gesteckt. Nach einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Online-Ausgabe vom Mittwoch) hat der 43-jährige Beschuldigte Autos im Wert von rund 300.000 Euro verschoben und diesen Umsatz dem Autohaus vorenthalten.
Wie der Sprecher der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer, auf Anfrage von »kfz-betrieb« am Donnerstag sagte, war der Beschuldigte 2010 schon einmal für ein ähnliches Vergehen verurteilt worden – zu der fraglichen Zeit war er bei einem anderen Vertragshändler in Osnabrück angestellt gewesen.
Wie die Nachforschungen der Staatsanwaltschaft im aktuellen Fall ergaben, hat der Gebrauchtwagenverkäufer offenbar hauptsächlich Leasingrückläufer ohne Brief an verschiedene Händler in ganz Deutschland weiterverkauft. In einigen Fällen hat er auch private Inzahlungnahmen weiterverkauft, ohne seinen Kunden allerdings das Geld auszuhändigen. In einem solchen Fall war ein Kunde, der dem Verkäufer ohne jede schriftliche Vereinbarung neben seinem Wagen auch den Fahrzeugschein anvertraut hatte, der Vertröstungen des Beschuldigten überdrüssig geworden und hatte sich direkt an den Geschäftsführer des Markenbetriebs gewandt. Daraufhin ließ sich der Verkäufer offenbar in eine psychiatrische Klinik einweisen.
Aus diesem Grund war auch die Osnabrücker Staatsanwaltschaft bislang nicht in der Lage, den Beschuldigten anzuhören. „Wir wissen leider nicht im Detail, was da gelaufen ist“, sagt Alexander Retemeyer. Auch die genaue Zahl der Fahrzeuge, um die es geht, ist noch nicht gesichert. Klar scheint lediglich zu sein, dass der Verkäufer seinen illegalen Handel von März 2015 bis Mai 2016 betrieben hat. Warum die Masche über einen so langen Zeitraum hinweg funktionieren konnte, liegt ebenfalls noch im Dunkeln.
Der Geschäftsführer des geschädigten Autohauses sorgt sich unterdessen um den Ruf seines Betriebs. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte er, man bemühe sich derzeit in jedem Einzelfall um eine gütliche Einigung mit den Kunden. Das sei aber nicht einfach, da der Betrug offenbar in jedem Fall sehr unterschiedlich vonstatten gegangen war.
Spannend ist für alle Beteiligten nun die Frage, wem die bislang bundesweit von der Polizei beschlagnahmten 29 Fahrzeuge gehören. Sie standen zum größten Teil noch auf den Höfen der Gebrauchtwagenhändler, mit denen der Beschuldigte seine Geschäfte gemacht hatte. Einige Fahrzeuge waren aber – wiederum ohne Brief – bereits an private oder gewerbliche Kunden weiterverkauft worden.
Die Frage nach den jetzigen Eigentümern ist deshalb strittig, weil per Gesetz ein Käufer kein Eigentum an gestohlenen Waren erwerben kann. Ob die Fahrzeuge allerdings wirklich gestohlen wurden, muss noch geklärt werden, denn in der Regel waren sie dem Beschuldigten von den ursprünglichen Eigentümern mit dem Auftrag überlassen worden, sie weiterzuverkaufen.
Der Staatsanwaltschaft Osnabrück brennt diese Problematik jedenfalls auf den Nägeln, denn laut dem Pressebericht zahlt sie Standgebühren an die jeweiligen Betriebe, auf deren Höfen die beschlagnahmten Wagen aktuell stehen.
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