H- und Saison-Kennzeichen lassen sich profitabel verbinden
Eine historische Zulassung können Oldtimerbesitzer seit Kurzem auch mit begrenztem Zeitfenster erhalten. Die hat neben finanziellen noch weitere Vorteile – Stichwort Umweltzonen.
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Seit Oktober 2017 können Besitzer eines Oldtimers diesen nicht nur mittels H-Kennzeichen zulassen, sie können die historische Zulassung nun auch mit einer Saisonzulassung kombinieren. Das senkt die Ausgaben für Steuer und Versicherung und macht das Kennzeichen für mehr Classic-Car-Eigner interessant. Nämlich allen voran für die, die einen Wagen mit wenig Hubraum ihr Eigen nennen: Sie fuhren mit einer regulären Besteuerung bislang oft günstiger. Über einen Versicherungsschutz außerhalb der Nutzungszeit müssen sich die Oldiebesitzer keine Sorgen machen, erklärt Thorsten Ruthmann, Koordinator Dekra Classic Services. Die Versicherungen bieten für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, günstige oder sogar beitragsfreie Ruheversicherungen an, so Ruthmann.
Um ein entsprechendes H-Kennzeichen beantragen zu können, muss das Fahrzeug nicht nur mindestens 30 Jahre alt sein (es gilt die Erstzulassung), sondern es muss auch in puncto Original- und Erhaltungszustand überzeugen. Die Hauptbaugruppen müssen laut Dekra an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein.
Sowohl bei Motor, Getriebe oder Rad-Reifen-Kombinationen als auch bei anderen Baugruppen werden Veränderungen akzeptiert, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung technisch möglich waren und in diesem Zeitraum beim Fahrzeugtyp auch häufiger durchgeführt wurden. Darüber hinaus dürfen zusätzliche Ausrüstungen und Ausstattungen den Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Außerdem muss der Oldtimer im Vergleich zu „normalen alten“ Fahrzeugen einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen. Er darf nur leichte, dem Fahrzeugalter angemessene Gebrauchsspuren aufweisen.
Ist der Eigentümer nicht sicher, ob sein Fahrzeug diese Anforderungen erfüllt, ist es sinnvoll, die fraglichen Punkte durch eine Onlineanfrage bei einem Sachverständigen vorab zu klären (z. B. per Kontaktformular ). Bestandteil der Untersuchung für das H-Kennzeichen ist immer eine Hauptuntersuchung (HU); je nach Baujahr muss dafür eine gültige Abgasuntersuchung (AU) vorliegen, die nicht älter als zwei Monate sein darf.
Als Vorteil winkt ein oftmals verringerter Jahressteuersatz, aber auch die Berechtigung, in Umweltzonen einzufahren, so die Stuttgarter Überwachungsorganisation. Bei einem niedrig besteuerten Auto, zum Beispiel aus den Achtzigerjahren, rechnet sich ein H-Kennzeichen in wirtschaftlicher Hinsicht möglicherweise nicht. Trotzdem kann es sinnvoll sein, weil der Halter damit auch ohne grüne Plakette in eine Umweltzone einfahren darf, so die Dekra.
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