Gebrauchtwagen
Händler muss bei Sachmangel Kosten für neues Ersatzteil tragen
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Muss ein Händler bei einem Gebrauchtwagen wegen eines Mangels nachbessern und gar ein neues Ersatzteil einbauen, trägt er allein die Kosten. Den Kunden darf er nicht daran beteiligen, selbst wenn der dadurch Vorteile erhält, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Kann ein Autokunde an den Kosten beteiligt werden, wenn der Händler wegen Sachmangelhaftung ein neues Ersatzteil in einen Gebrauchtwagen einbauen muss? Nein, sagt der Bundesgerichtshof, auch dann nicht, wenn es zur Wertsteigerung kommt.
Der Kunde darf auch dann nicht an den Reparaturkosten beteiligt werden, wenn er durch den Einbau eines neuen Ersatzteils Vorteile erhält. Das hat der BGH zwar in einem branchenfremden Urteil vom 13.5.2022 (Az. V ZR 231/20) entschieden, dies jedoch mit Beispielen aus dem Gebrauchtwagenhandel begründet.
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