EU-Recht
Händler müssen Akkus von E-Autos zurücknehmen
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Künftig wird der Autohandel dazu verpflichtet, auch kaputte Antriebsbatterien kostenlos zurückzunehmen. Das sieht der Entwurf des neuen Batteriegesetzes vor, den das Bundesumweltministerium vorgelegt hat und gegen den der ZDK Einwände erhebt.
Akkus sind die teuersten Bauteile in Elektrofahrzeugen. Sind sie defekt oder müssen einzelne Zellen ausgetauscht werden, bedarf es einer Regelung, ähnlich wie es sie bereits für Starterbatterien gibt.
Die Bundesregierung plant mit einem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) das seit 2006 geltende Batteriegesetz (BattG) abzulösen und damit die seit Juli 2023 geltende EU-Richtlinie national umzusetzen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt.
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