EU-Recht Händler müssen Akkus von E-Autos zurücknehmen

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Künftig wird der Autohandel dazu verpflichtet, auch kaputte Antriebsbatterien kostenlos zurückzunehmen. Das sieht der Entwurf des neuen Batteriegesetzes vor, den das Bundesumweltministerium vorgelegt hat und gegen den der ZDK Einwände erhebt.

Beschädigte oder defekte E-Fahrzeug-Batterien müssen unter besonders hohen Auflagen gelagert werden. Dieser Akku nahm bei einem Autobrand Schaden, war aber nicht der Auslöser. Der Entwurf zum neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) sieht den Autohandel in der Pflicht, alte Akkus zurückzunehmen.(Bild:  Peter Diehl - VCG)
Beschädigte oder defekte E-Fahrzeug-Batterien müssen unter besonders hohen Auflagen gelagert werden. Dieser Akku nahm bei einem Autobrand Schaden, war aber nicht der Auslöser. Der Entwurf zum neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) sieht den Autohandel in der Pflicht, alte Akkus zurückzunehmen.
(Bild: Peter Diehl - VCG)

Akkus sind die teuersten Bauteile in Elektrofahrzeugen. Sind sie defekt oder müssen einzelne Zellen ausgetauscht werden, bedarf es einer Regelung, ähnlich wie es sie bereits für Starterbatterien gibt.

Die Bundesregierung plant mit einem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) das seit 2006 geltende Batteriegesetz (BattG) abzulösen und damit die seit Juli 2023 geltende EU-Richtlinie national umzusetzen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt.