JLR-Verband OLG weist Berufung der Händler ab

Von Julia Mauritz 2 min Lesedauer

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Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sehen in Zusammenhang mit den neuen Händlerverträgen keinen Grund für Unterlassungsansprüche des Verbands. Die Händler waren gegen die Frist für die Vertragsunterzeichnung rechtlich aktiv geworden – unterlagen jetzt aber.

Jaguar Land Rover Deutschland geht als Gewinner aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren hervor.(Bild:  Mauritz - VCG)
Jaguar Land Rover Deutschland geht als Gewinner aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren hervor.
(Bild: Mauritz - VCG)

Herbe Gerichtsschlappe für den Händlerverband von Jaguar Land Rover (JLR) in Sachen Händlervertrag: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat Anfang dieser Woche das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren des Verbands verkündet. Der JLR-Verband war im vergangenen Februar in Berufung gegangen, nachdem das Landgericht Frankfurt die einstweilige Verfügung des Händlerverbands gegen den Kronberger Importeur zurückgewiesen hatte.

Die OLG-Richter wiesen nach einer mündlichen Verhandlung im Mai die Berufung vollständig zurück. Das Oberlandesgericht hätte die vorgetragenen Tatsachen sowohl aus vertrags- als auch kartellrechtlicher Sicht für nicht ausreichend erachtet, um entsprechende Unterlassungsansprüche zu begründen, informierte der JLR-Verband seine Mitglieder in einer E-Mail, die der Redaktion vorliegt.

Der JLR-Verband hatte nach eigener Aussage zwar bezüglich der vertraglichen Ansprüche mit einem solchen Ergebnis gerechnet. Überrascht zeigte er sich allerdings hinsichtlich der kartellrechtlichen Ansprüche.

Kurze Frist für neue Verträge

Der Verband hatte mit Blick auf die extrem kurze Frist, die JLR Deutschland den Händlern gesetzt hatte, um die neuen Verträge zu unterzeichnen, Anhaltspunkte für ein kartellrechtswidriges Verhalten gesehen. Jaguar Land Rover Deutschland wollte sich auf Nachfrage nicht zum Urteil des OLG Frankfurt äußern.

Das Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Frankfurt steht in Zusammenhang mit der Kündigung der Jaguar- und Land-Rover-Händlerverträge. Der Kronberger Importeur hatte diese zwar im November 2022 mit der üblichen zweijährigen Frist gekündigt. Im gleichen Zug hatte Jaguar Land Rover Deutschland aber neue Verträge verschickt, die zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Der Händlerverband hatte die geplanten Änderungen zum Direktvertriebsrecht in Kombination mit einer Margenkürzung von über 50 Prozent in den neuen Verträgen als „verheerend“ und „existenzgefährdend“ für den Handel bezeichnet und am 22. November 2022 beim Landgericht eine einstweilige Verfügung eingereicht. Mit dieser sollte Jaguar Land Rover untersagt werden, vor Ablauf der Kündigungsfrist neue Händlerverträge mit einem neuen Vergütungssystem zu schließen und in Kraft treten zu lassen.

Mitte Januar 2022 hatten die Richter des Landgerichts Frankfurt den Antrag des Verbands auf einstweilige Verfügung abgewiesen. Ein Urteil, gegen das der Jaguar- und Land-Rover-Händlerverband Mitte Februar beim Oberlandesgericht in Berufung gegangen war – auch wenn dem Kronberger Importeur zufolge mehr als 90 Prozent der Händler das neue Vertragswerk fristgerecht zum 31. Januar 2023 unterzeichnet hatten.

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