Krisenprophylaxe
So vermeiden Geschäftsführer Haftungsrisiken bei Insolvenz
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Geschäftsführer sollten sich fragen, ob ihr Unternehmen insolvenzreif ist. Dabei geht es um Haftungsrisiken, das Recht, unternehmerische Entscheidungen zu treffen und letztlich auch um die Frage, was passiert, wenn Geschäftspartner in eine wirtschaftliche Schieflage kommen.
Seit drei Jahren steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen wieder kontinuierlich. Nach einem Tiefpunkt im Jahr 2021 mit 13.993 Insolvenzanträgen meldete das Statistische Bundesamt im vergangenen Jahr in Deutschland 17.814. Experten rechnen mit einer weiterhin steigenden Tendenz; zumal die Insolvenzantragspflicht seit dem Jahreswechsel 2023/2024 wieder in vollem Umfang greift.
Angesichts dieser Entwicklung und mit Blick auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen sei es für Geschäftsführer wichtig, zu prüfen, ob ihr Unternehmen insolvenzreif ist. Dr. Ludwig J. Weber und Thomas Dömmecke von der Kanzlei Schultze & Braun geht es darum, dass Geschäftsführer finanzielle Haftungsrisiken für sich vermeiden. „Dies gilt erst recht für Geschäftsführer, deren Gesellschaft sich in einer Krise befindet oder auf eine zusteuert“, sagen die Experten für die Abwehr von krisen- und insolvenzspezifischen Haftungssachverhalten.
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