Fahrzeugprüfung
HU, oha!
Anbieter zum Thema
Bislang lief eine Hauptuntersuchung recht statisch ab. Die FSD möchte mehr Schwung in die Sache bringen. Sprich: Prüfer sollen FAS/ADAS in „echt“ und nicht nur per HU-Adapter kontrollieren.
Wer bremst, verliert, lautet eine alte Rennfahrerweisheit. Was außerhalb der StVZO gilt, hat im Rahmen derselbigen natürlich keine Berechtigung – im Gegenteil. Hier gilt vielmehr: Wer zu spät bremst, den bestraft das Leben. Und so verwundert es nicht, dass das lange Zeit rein hydraulisch arbeitende System der Bremsanlage immer mehr elektronische Unterstützung erfährt. Und das nicht nur in Form des ABS, sondern, Stichwort Fahrerassistenzsysteme (FAS), mittlerweile auch in Form von Kameras, Lidar und Radar. Das Ziel: den Fehlerfaktor Mensch minimieren.
So hat der Gesetzgeber seit Juli bei neu typgenehmigten Fahrzeugen (ab 1.7.2024 bei allen) diverse FAS wie einen Notbremsassistenten bzw. ein Notbremslicht zur Pflicht gemacht. Doch auch nicht vorgeschriebene Assistenten wie ein ACC (Adaptive Cruise Control = Abstandstempomat) oder eine Verkehrszeichenerkennung erfreuen sich bei Autokäufern großer Beliebtheit. Entsprechend häufig sind diese Systeme verbaut und mittlerweile in Gebrauchtwagen anzutreffen.
-
4 Wochen kostenlos testen
-
Danach 17,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen