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TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und Co. haben ihrerseits die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass sich jeder der rund 15.000 in Deutschland tätigen Prüfer das auf Datenbanken hinterlegte Wissen des FSD auf seinem Laptop/PC abrufen oder bequem am Fahrzeug mittels eines handlichen Taschen-PCs anzeigen lassen kann (siehe Foto Seite 18). Doch damit nicht genug: Die Fahrzeug-Systemdaten der FSD bieten dem Prüfer notwendige Informationen, was den Verbau und die Echtheit sicherheitsrelevanter Elektronikkomponenten betrifft. Eine korrekte Funktion kann der Prüfer nur indirekt sicherstellen, zum Beispiel durch bordeigene Mittel des Fahrzeugs wie Signalleuchten im Cockpit etc.
Eine elektronische Prüfung ist ihm bisher nicht möglich. Doch das soll sich, so die Pläne der Beteiligten, spätestens im Jahr 2010/11 mit der Einführung des HU-Adapters ändern. TÜV Süd und Dekra haben vor Kurzem bereits erste Einblicke in die neue Technik gegeben.
Der HU-Adapter ist ein Zusatzmodul. In Verbindung mit einem Taschen-PC (Palm) und eigens entwickelten Prüfalgorithmen kann der Überwacher einen elektronischen Check besagter Komponenten durchführen. So kann er eine abgeklemmte Airbag-Warnlampe entlarven oder das Kurvenlicht auf seine korrekte Funktion hin prüfen. Eine Fehlerspeicherabfrage oder eine Fahrzeugdiagnose findet dabei nicht statt.
Neues bei der AU
Doch nicht nur für die Hauptuntersuchung gibt es Neues zu vermelden. Auch die Abgasuntersuchung, die dieses Jahr als Nachfolger der alten ASU ihr zehnjähriges Bestehen feiert, musste und muss in der Praxis gewisse Veränderungen über sich ergehen lassen. Neben dem neuen Leitfaden 4, der seit dem 1.12.2008 in Kraft ist (siehe Kasten „AU-Neuerungen“), ist der Stichtag 1.1.2010 ein wichtiges Datum. Denn ab da gibt es neue, (noch) fälschungssicherere AU-Nachweise. Sie enthalten ein Siegel, das mit einer Zangenprägung versehen wird. Auf dem Siegel ist die Jahreszahl des Ausgabejahrs aufgedruckt. Werkstätten erhalten dieses und die Zange wie gehabt über die anerkennenden Stellen, in der Regel die Kfz-Innungen.
Ebenfalls neu ab dem 1.1.2010: Der Nachweis der AU am Fahrzeug erfolgt nicht mehr über die bekannte AU-Plakette am vorderen Kennzeichen. Sie entfällt und wird Bestandteil der HU-Plakette. Eine weiße „Reparaturplakette“ soll unschöne Kratz- und Klebespuren der alten Plakette verdecken. Kfz-Betriebe, die auch weiterhin die Abgasuntersuchung an modernen Fahrzeugen (alle mit OBD ab EZ 1.4.2006) durchführen wollen, benötigen den Softwarestand 4 auf ihren Geräten. Informationen, welche Geräte der Hersteller sich wie aktualisieren lassen, finden Sie in Ausgabe 1-2/2009. Weitere Informationen gibt es auch unter www.kfz-gewerbe.de/Branche intern/Technik und Umwelt/HU/AU.
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