Hyundai mahnt Händler wegen Grauimporten ab
Der koreanische Autobauer geht gegen Händler vor, die angeblich Fahrzeuge verkaufen, die nicht für den Europäischen Wirtschaftsraum bestimmt sind. Nach Hyundai-Angaben ist die Herkunft der Autos an verschiedenen Merkmalen erkennbar.
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Hyundai mahnt derzeit verschiedene Händler ab, die angeblich Fahrzeuge verkaufen, die nicht für den Verkauf im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmt sind. Betroffen sind offenbar freie Händler, aber auch Vertragspartner der koreanischen Marke.
„Hyundai Motor Company geht gegenwärtig gegen jede rechtswidrige Handlung vor, die dem eigenen selektiven Vertriebsnetz im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz Schaden zufügt. Hierzu gehören auch Markenrechtsverstöße, die von Unternehmen begangen werden, indem sie Hyundai-Fahrzeuge entgegen ihrer Bestimmung und gegen den Willen des Herstellers aus Nicht-EWR-Ländern in den EWR einführen“, teilte der Autobauer auf Anfrage von »kfz-betrieb« mit. Über die Zahl der betroffenen Unternehmen machte Hyundai keine Angaben.
Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) hatte bereits Ende August auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Offenbar waren sich zumindest einige Händler nicht bewusst, einen Markenrechtsverstoß zu begehen. Einer Mitteilung des BVfK zufolge seien die überwiegend in Tschechien gebauten und lediglich über den Umweg durch ein nicht zur EU gehörendes europäisches Land importierten Fahrzeuge mit nahezu allem ausgestattet, was man von einem für die EU produzierten Fahrzeug erwarten könne. Dies betreffe nicht nur die Ausstattungslinien, sondern auch die beigefügten Dokumente. Dennoch reiche das allein auch nach Ansicht des BVfK nicht aus, um eine Zustimmung von Hyundai zur Einführung der Fahrzeuge in den EWR und damit eine Erschöpfung der Markenrechte nachzuweisen.
Laut Hyundai werden alle Fahrzeuge „nach höchsten europäischen Standards produziert“ – ungeachtet ihres Bestimmungsorts. „Aus diesem Grund und als reine Rationalisierungsmaßnahme stellen wir für unsere Vertriebspartner beziehungsweise für unser Händlernetz Fahrzeuge her, die für den gesamten europäischen Markt geeignet sind (EWR und Nicht-EWR-Länder)“, teilte der Hersteller mit.
Identifikation von Nicht-EWR-Fahrzeugen
Dennoch seien die Fahrzeuge an verschiedenen Merkmalen erkennbar. Laut Hyundai besteht die Möglichkeit, die Herkunft des Fahrzeuges aus dem Garantie- und Serviceheft zu entnehmen. Dabei sei zunächst auf die Sprache des Heftes zu achten, so der Hersteller. Des Weiteren werde unter anderem auf der letzten Seite des Heftes der Distributor des Fahrzeuges genannt, sodass eine Bestimmung der Herkunft ohne weiteres möglich sei.
Ein weiteres Unterscheidungskriterium sei die Herstellergarantie. Für Fahrzeuge außerhalb des EWR biete Hyundai „regelmäßig nicht die hier im EWR bekannte fünfjährige Garantie ohne Kilometerbeschränkung“ an. Eine Abfrage der Fahrgestellnummer, die eine zweifelsfreie Zuordnung eines Fahrzeugs ermöglichen würde, sei nur durch einen autorisierten Händler möglich.
Für den Hyundai-Händlerverband sind die Abmahnungen kein großes Thema. Nach Kenntnis von Verbandsgeschäftsführerin Antje Woltermann sind zwei Vertragshändler betroffen. Der Verband begrüße generell, dass Hyundai gegen Grauimporte vorgehe, so Woltermann. Allerdings wünsche man sich ein genauso konsequentes Vorgehen des Herstellers gegen Grauimporte innerhalb der EU.
Was genau den Unterschied zwischen legaler und illegaler Importware ausmacht, ist oft schwer zu verstehen. Rechtsanwalt Dr. David Kipping hat daher für »kfz-betrieb« den Begriff der „markenrechtlichen Erschöpfung“ genauer beleuchtet.
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