Nutzungsentschädigung für ein Wohnmobil Ist es zum Fahren oder zum Wohnen da?

Von RA Joachim Otting 4 min Lesedauer

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Tritt ein Pkw-Käufer wegen Mängeln vom Kaufvertrag zurück, erstattet ihm der Verkäufer den Kaufpreis abzüglich des Werts für die gefahrenen Kilometer. Aber bei einem Wohnmobil ist manches anders. Schließlich es ist nicht nur zum Fahren, sondern auch zum Wohnen da.

Wie die Nutzungsentschädigung für ein Wohnmobil beim Rücktritt wegen Mängeln berechnet wird, entscheidet dessen Nutzung.(Bild:  © Kirill Gorlov - adobe.stock.com)
Wie die Nutzungsentschädigung für ein Wohnmobil beim Rücktritt wegen Mängeln berechnet wird, entscheidet dessen Nutzung.
(Bild: © Kirill Gorlov - adobe.stock.com)

Wenn es nach dem Verkauf eines Wohnmobils zu einem Rücktritt wegen Mängeln kommt, stellt sich die Frage: Wie wird nun abgerechnet? Üblicherweise ist das Rückabwicklungsergebnis nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag, dass das Fahrzeug zurück an den Verkäufer geht und der Kaufpreis zurück an den Käufer. Vom Kaufpreis darf der Verkäufer jedoch den Wert der Nutzung durch den Käufer bis zum Rücktritt abziehen.

So weit, so gut. Doch wie wird der Wert der Nutzung eines Wohnmobils berechnet? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage aktuell in einem Abgasbetrugsfall unter rechtswidrig, schuldhaften Gesichtspunkten bearbeitet; doch bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag unter kaufrechtlichen Aspekten stellt sich die Frage genauso.