Jedes 15. Fahrzeug schafft AU zunächst nicht

Von Christoph Baeuchle

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Bei der Abgasuntersuchung stellten die AU-Betriebe an jedem 15. Fahrzeug Mängel fest. Nicht nur die absolute Zahl der betroffenen Fahrzeuge hat zugenommen, auch die Zahl der Mängel.

Mit ihrem Know-how haben AU-Betriebe dafür gesorgt, dass viele Fahrzeuge im zweiten Anlauf die Abgasuntersuchung bestanden. (Foto:  Daimler)
Mit ihrem Know-how haben AU-Betriebe dafür gesorgt, dass viele Fahrzeuge im zweiten Anlauf die Abgasuntersuchung bestanden.
(Foto: Daimler)

Mehr als jedes 15. Fahrzeug hat die Abgasuntersuchung im vergangenen Jahr zunächst nicht bestanden. Insgesamt lag die Mängelquote bei 6,3 Prozent, wie aus der ZDK-Mängelstatistik zur Abgasuntersuchung 2014 hervorgeht. Damit war die Quote mit einem Rückgang von 0,2 Prozent in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Anders sieht es in absoluten Zahlen aus, hier stiegen die Mängel an: Von den insgesamt überprüften 12,4 Millionen Fahrzeugen schafften 782.000 Kraftfahrzeuge – Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder – die Prüfung nicht im ersten Anlauf. An jedem Fahrzeug wurden durchschnittlich 1,44 Mängel beanstandet. Im Jahr zuvor stellten die Prüfer bei 768.000 Fahrzeugen durchschnittlich 1,41 Mängel fest.

In beiden Jahren konnten die Werkstätten jedoch die meisten Mängel beheben, sodass die Fahrzeuge im zweiten Anlauf die Prüfung bestanden. Allerdings kamen 2014 knapp 242.000 Fahrzeuge trotz Reparatur nicht durch die Abgasuntersuchung, dies entspricht einem Zuwachs von knapp 10 Prozent.

Laut Neofitos Arathymos, ZDK-Geschäftsführer Technik, Sicherheit, Umwelt, zeigen diese Ergebnisse, wie wichtig die regelmäßige Abgasuntersuchung für den Umweltschutz ist. Auffälligkeiten im Abgasverhalten von Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträdern würden einfach und schnell aufgedeckt und durch fachmännische Reparaturen beseitigt.

Zweistufiges Verfahren soll bleiben

In Brüssel hat sich der ZDK erfolgreich für die Beibehaltung des zweistufigen AU-Prüfverfahrens auch für Euro-6-Pkw und Euro-VI-Nutzfahrzeuge eingesetzt. Basis dafür ist die neue AU-Richtlinie, die seit dem 1. Juni 2015 verpflichtend vorgeschrieben ist. Damit lassen sich auch moderne Kraftfahrzeuge sinnvoll durch die Funktionsprüfung des On-Board-Diagnosesystems (OBD) und gegebenenfalls einer Abgasmessung am Endrohr überprüfen.

Für kommende Fahrzeuggenerationen hält der ZDK laut Arathymos am zweistufigen Prüfverfahren fest. Nur dadurch sei eine sinnvolle Überprüfung des Gesamtsystems aus Motor, OBD-System und Abgasnachbehandlung (Katalysator, Partikelfilter) möglich. Als Teil der Hauptuntersuchung (HU) wird die Abgasuntersuchung wie bisher im AU-anerkannten Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und anhand des AU-Nachweises dokumentiert.

Dabei lohnt sich ein genauerer Blick in die Statistik, denn die einzelnen Fahrzeugkategorien haben sich höchst unterschiedlich entwickelt. Die größte Mängelquote haben Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne Kat. Mit einer Quote von 15 Prozent besteht etwa jedes siebte Fahrzeug die Abgasuntersuchung zunächst nicht. Der überwiegende Teil schafft es im zweiten Anlauf. Am Ende bestehen lediglich 3,5 Prozent der Autos dieser Kategorie die Abgasuntersuchung nicht.

Am anderen Ende des Ranking stehen die Krafträder mit G-Kat. Lediglich 2,9 Prozent dieser Fahrzeuge haben im ersten Anlauf Probleme mit der Untersuchung. Meist können sie behoben werden, sodass im zweiten Anlauf der Test bestanden wird. Am Ende schaffen lediglich 0,4 Prozent der Krafträder mit G-Kat die Abgasuntersuchung nicht.

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