Kabinett beschließt schnelles Ende der LPG-Förderung

Autor / Redakteur: Andreas Grimm / Andreas Grimm

Das Bundesfinanzministerium hat sich durchgesetzt mit dem Vorhaben, die steuerliche Bevorzugung von Autogas zu kappen. Der verminderte Steuersatz gilt nur noch bis Ende 2018.

Autogas dürfte ab 2019 deutlich teurer werden.
Autogas dürfte ab 2019 deutlich teurer werden.
(Bild: Aral)

Die steuerliche Förderung von Flüssiggas (LPG) als Autokraftstoff läuft definitiv Ende 2018 aus. Das geht aus einer Erklärung des Bundesfinanzministeriums vom 15. Februar hervor. „Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG) läuft aus“, heißt es darin. Verschiedene Verbände hatten zuletzt nochmals vehement eine Verlängerung bis mindestens 2021 gefordert.

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, das noch den Bundestag passieren muss, wird allerdings die Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG/LNG) über das Jahr 2018 hinaus verlängert. Die Steuerbegünstigung für Erdgas wird dem Kabinettsbeschluss zufolge bis Ende 2026 verlängert, ab 2024 allerdings schrittweise verringert.

Naturgemäß erfreut über die Entscheidung zeigte sich die „Initiative Erdgasmobilität“. Mit der Entscheidung werde „die dringend notwendige Planungssicherheit im Markt für komprimiertes Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) und Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) über 2018 hinaus geschaffen“.

Angesichts eines Anteils von 0,35 Prozent der CNG- und LNG-Fahrzeuge am Neuwagenmarkt seien jedoch weitere flankierende Maßnahmen nötig, damit die Anteile dieser Kraftstoffe im Straßenverkehr weiter steigen. Politisch angestrebt ist ein Anteil von 4 Prozent bis zum Jahr 2020.

Noch nicht abfinden mit der Entscheidung des Bundeskabinetts will sich dagegen der Deutschen Verbandes Flüssiggas (DVFG). „Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesen Beschluss zu korrigieren“, sagte dessen Vorsitzender, Rainer Scharr, laut einer Pressemitteilung. Der Beschluss ignoriere den Klimaschutzplan 2020 sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Juli 2015, der ebenfalls für eine Fortsetzung des Steuervorteils aller Gaskraftstoffe votiert habe.

Vor allem aber enttäusche das Votum der Regierung das Vertrauen von 480.000 Autogas-Nutzern in Deutschland. Ihnen sei jahrelang immer wieder signalisiert worden, dass die steuerliche Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus verlängert werde.

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