Kalibrierung: Das müssen Betriebe in Sachen Hauptuntersuchung wissen

Autor / Redakteur: Steffen Dominsky / Steffen Dominsky

Eine Institution namens DAkkS sorgt seit Monaten für Wirbel im Kfz-Gewerbe. Wer keine kalibrierten Prüfmittel einsetzt, könnte bald raus sein aus dem HU-Geschäft. Ob dem so ist, erfahren die Teilnehmer der Fachtagung Freie Werkstätten und Servicebetriebe.

Ab 1.1.2018 müssen auch Bremsprüfständen und Scheinwerferprüfplätze normkonform kalibriert werden.
Ab 1.1.2018 müssen auch Bremsprüfständen und Scheinwerferprüfplätze normkonform kalibriert werden.
(Bild: Dominsky)

In Deutschland darf nur eine als Inspektionsstelle akkreditierte und durch die Anerkennungsbehörde der Länder anerkannte Überwachungsorganisationen die HU/AU an Kraftfahrzeugen durchführen. Das sagt das Gesetz. Diese Akkreditierung obliegt als vom Bund beliehene und an die EU-Kommission gemeldete nationale Akkreditierungsstelle der Deutschen Akkreditierungsstelle mbH (DAkkS). Einer ihrer Mitarbeiter – Frank Strehle, Kundenbetreuer bei der DAkkS – wird am 28. Oktober den Teilnehmern der Fachtagung Freie Werkstätten und Servicebetriebe erläutern, weshalb die in den Inspektionsstellen eingesetzten Mess- und Prüfmittel regelmäßig und messtechnisch rückführbar kalibriert werden müssen.

Wie bereits mehrfach beschrieben konnten bis Ende 2015 die Überwachungsorganisationen in Deutschland aus verschiedenen Gründen dieser seit 2012 bestehenden Verpflichtung nicht nachkommen. Deshalb schuf Vater Staat Übergangsregelungen, die in der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 115/2016 veröffentlicht wurden. Innerhalb einer Übergangsfrist von vier Jahren müssen nun seit 1.1.2017 die Überwachungsorganisationen in ihren Prüfstellen sowie an den Prüfstützpunkten, also den Kfz-Werkstätten etc., die zu verwendenden Prüfmittel kalibrieren, wenn deren Stückprüfung fällig ist. Diese Maßnahmen müssen den Anforderungen an eine Akkreditierung und den geltenden technischen Regeln entsprechen.

Der Haken an der Sache: Anders als für gängige Prüfmittel wie Messschieber gibt es für Bremsprüfstände, Scheinwerfereinstellprüfgeräte und AU-Messgeräte bis dato noch so gut wie kein deutsches akkreditiertes Kalibrierlabor. „Allerdings haben bereits mehrere Organisationen den Bedarf erkannt und bei der DAkkS Anträge zur Akkreditierung als Kalibrierlabor gestellt, die genau diese Gerätegruppe ins Visier nehmen, erklärt Strehle.

Dank entsprechender Akkreditierungsverfahren sind nun auch Überwachungsorganisationen, allerdings zunächst in einem begrenzten Umfang, in der Lage, die Kalibrierung ihrer Prüftechnik zu beherrschen und anzuwenden. Ob allerdings bis Ende des Jahres sämtliche in Prüfstellen und Prüfstützpunkten eingesetzten Prüfmittel kalibriert sein werden, steht mehr als auf der Kippe.

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