Kartellamt weist Beschwerde gegen ATU ab
Die Preisgestaltung von ATU ist nicht zu beanstanden. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundeskartellamt nach einer Beschwerde des Kfz-Landesverbands NRW.

Das Bundeskartellamt hat keine Hinweise auf ein dauerhaftes Preisdumping der Werkstattkette ATU gefunden. Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse haben die Wettbewerbshüter eine Beschwerde des Kfz-Landesverbands Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Dessen Führung hatte der Werkstattkette vorgeworfen, durch Angebote unter Einstandspreis seriös kalkulierende Wettbewerber vom Markt verdrängen zu wollen.
Die Untersuchungen der Behörde hatten nun ergeben, dass die Werkstattkette nicht mit Preisen für Teile- und Zubehör unterhalb der Einstandskosten am Markt auftritt. „Damit steht fest, dass die Werkstattkette Ersatzteile zu deutlich niedrigeren Konditionen auf dem Markt einkaufen kann als ein Großteil der Wettbewerber“, folgert der Landesverband laut einer Pressemitteilung vom Freitag aus dem Untersuchungsergebnis. Weiterhin bleibe allerdings rätselhaft, wie ATU die Betriebskosten inklusive Arbeitslohn in der Preisgestaltung berücksichtige.
Die Werkstattkette, die in den vergangenen Monaten nur knapp an einer Pleite vorbeigeschrammt ist und durch Investorengelder und Steuerverzicht gerettet werden musste, sieht sich durch das Untersuchungsergebnis naturgemäß bestätigt. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeige, dass die Behauptungen des Kfz-Landesverbands „völlig an der Realität vorbeigingen“.
Preisvorteil durch Einkaufsvolumen
Die günstigen Teilepreise, die ATU an seine Kunden weitergebe, kämen durch das hohe Einkaufsvolumen der Werkstattkette zustande. Das Kartellamt habe dazu klargestellt, dass sich „die dem Endkunden in Rechnung gestellten Preise zum Teil sogar sehr deutlich über dem jeweiligen Einstandspreis bewegten“. Gegenüber der Werkstattkette kommt die Behörde folglich zu dem Schluss, dass die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens gegen ATU „ein aussichtsloses Unterfangen“ wäre.
Auch mit dem zweiten Vorwurf, über eine Kampfpreisstrategie Wettbewerber verdrängen zu wollen, ist das Kfz-Gewerbe NRW gescheitert. Das Kartellamt sehe die Bedeutung der Werkstattkette für den Gesamtmarkt als zu unbedeutend an, heißt es in der Mitteilung des Landesverbands. Voraussetzung eines Dumpingverbots für Dienstleistungsangebote wäre jedoch eine marktbeherrschende Stellung des betreffenden Unternehmens. Dazu müsse ein Unternehmen laut Kartellamt jedoch mindestens einen Marktanteil von 40 Prozent haben. ATU kommt auf deutlich weniger als 10 Prozent.
Einen kleinen Erfolg konnte das Kfz-Gewerbe dennoch für sich verbuchen. „Die Aussage der Werkstattkette, Nr.1 Meisterwerkstatt zu sein, ist nach der Analyse der Wettbewerbshüter stark in Zweifel zu ziehen“, heißt es in dem Schreiben des Landesverbands.
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