Akkreditierte Überprüfung Kraftfahrzeuggewerbe
Keine Angst vor Witness-Audits
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Vor genau einem Jahr trat sie in Kraft: die Vorgabe, dass Kfz-Betriebe eine AU fortan nur noch im Rahmen eines akkreditierten Verfahrens durchführen dürfen. Das brachte zwar sogenannte Witness-Audits mit sich, aber vor diesen muss sich niemand fürchten.
Seit Generationen spielen es Kinder, das Spiel „Wer hat Angst vorm schwarzen Mann?“. Ziel bei diesem ist es, sich nicht fangen zu lassen. Doch nicht nur Kinder ziehen es vor, nicht gefangen zu werden. Auch Kfz-Betriebe sind froh, wenn behördliche Kontrollen sie nicht „erwischen“ bzw. sie diese anstandslos „passieren“ – beispielsweise solche der Berufsgenossenschaft oder der unteren Wasserbehörde. Neben diesen bekannten gibt es seit letztem Jahr eine weitere, neue Überprüfung im Kfz-Gewerbe. Sie hört auf den Namen „Witness-Audit“ und dient zur Sicherung der Qualität bei der Abgasuntersuchung (AU), der Gasanlagen-/Gassystemeinbauprüfung (GAP/GSP) und der Sicherheitsprüfung (SP). Das alles sind Prüfungen, die Werkstätten seit 1.7.2022 nur noch im Rahmen eines sogenannten akkreditierten Qualitätsmanagementsystems (QMS) durchführen dürfen.
Genau das verlangt die DIN ISO 17020:2012. Während Überwachungsorganisationen („Inspektionsstellen“) diese Norm im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) bereits seit vielen Jahren umsetzen müssen, kommen Kfz-Betriebe erst seit letztem Juli in den Genuss eines akkreditierten QMS. Das heißt, jeder anerkannte AU-/AUK- bzw. GAP-/GSP- oder SP-Betrieb muss die entsprechenden Vorgaben erfüllen, wenn er praktisch eine dieser Untersuchungen/Prüfungen durchführt. Vor allem aber muss er kaufmännische Vorgaben erfüllen, sprich Gerätschaften, Personen und Prüfprotokolle gemäß des Qualitätsmanagementsystems elektronisch benennen, übermitteln und pflegen.
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