Keine GEZ-Gebührenpflicht für rote Kennzeichen
Rundfunkgebühren für das Vorhalten roter Kfz-Kennzeichen werden nicht mehr erhoben. Zur Gebührenpflicht für Radios in Vorführwagen soll es demnächst Gespräche geben.
Ab sofort werden keine Rundfunkgebühren mehr für das Vorhalten roter Kfz-Kennzeichen erhoben. Die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) teilte dies Vertretern des ZDK am 12. Januar 2009 in einem Gespräch über die – teilweise sehr strittigen – Rundfunkgebührenpflichten von Kfz-Betrieben mit. Dies habe der aus Entscheidungsträgern der GEZ und der Landesrundfunkanstalten zusammengesetzte Rechtsausschuss entschieden.
Den Hintergrund dieses Beschlusses bilden die bislang ergangenen Urteile zur Rundfunkgebührenpflicht für rote Kennzeichen, die alle negativ für die Landesrundfunkanstalten ausgegangen sind. Zuletzt hatte das oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg (VGH BW, AZ: 2 S 984/08 vom 30.10.2008) in diesem Sinne entschieden.
Soweit also in aktuellen Verfahren noch Rundfunkgebühren für rote Kennzeichen geltend gemacht werden, können die betroffenen Betriebe auf die von der GEZ gegenüber dem ZDK getätigten Aussagen verweisen. Ebenso kann die Anmeldung einer Rundfunkgebühr für rote Kennzeichen mit dem gleichen Hinweis verweigert werden, wenn ein Gebührenbeauftragter rote Kennzeichen beim Betrieb vor Ort mit einer Rundfunkgebühr belegen will.
Neues Gebührenmodell
Das oben erwähnte Rechtsgremium von GEZ und Rundfunkanstalten will demnächst außerdem die Frage der Gebührenpflicht für Radios in Vorführwagen erörtern. Auch hier ist die Gebührenpflicht strittig und war zum Beispiel vom VGH Baden-Württemberg verneint worden.
Beim von den (für das Rundfunkrecht zuständigen) Ministerpräsidenten versprochenen neuen Gebührenmodell gibt es inzwischen erste Konkretisierungen. So deutet vieles darauf hin, dass es dabei auf eine Haushalts- oder Betriebsstättenabgabe hinausläuft. Beim ZDK geht man davon aus, dass das neue Gebührenmodell ab dem Jahr 2013 für das Kfz-Gewerbe deutliche Vorteile bringen wird.
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