Fernabsatz und Widerruf Keine Versandabteilung? Das Argument zählt nicht

Von RA Joachim Otting 4 min Lesedauer

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Die Widerrufsbelehrung darf beim Fernabsatz nicht fehlen. Das bringt dem Handel nur (teure) Nachteile. Da helfen auch fadenscheinige Argumente nicht aus der Patsche, wie ein Urteil des LG Hamburg zeigt.

Fernabsatz funktioniert im Autohandel auch ohne explizite Versandabteilung.(Bild:  © New Africa - adobe.stock.com)
Fernabsatz funktioniert im Autohandel auch ohne explizite Versandabteilung.
(Bild: © New Africa - adobe.stock.com)

Urteile zum Fernabsatz gibt es immer wieder mal; allerdings wenige im Vergleich zu der Gesamtzahl an online verkauften Autos. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass jeder einzelne Fall sehr teuer enden kann – nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass formale Regeln nicht eingehalten wurden. Und es wird erst recht teuer, wenn der Rechtsstreit trotz aussichtsloser Lage angezettelt wird.

Das zeigt ein Urteil des LG Hamburg: In dem Fall bewegte sich ein Autohändler auf sehr dünnem Eis, indem er online Fahrzeuge an Endverbraucher verkaufte, ohne die notwendige Widerrufsbelehrung zu erteilen. Offenbar folgte er dem Motto „Bis jetzt ist es doch immer gutgegangen“. Aber eben nur „bis jetzt“. Denn dieses Mal war der Verbraucher schlauer.