Der Landesverband lässt seine Mitglieder vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie nicht im Regen stehen – im Gegenteil. Informationsschreiben und persönliche Beratungsgespräche klären die Betriebe über Wissenswertes in Sachen Kurzarbeitergelt, finanzielle Hilfe sowie Hygienemaßnahmen auf.
Auch wenn vielen Kfz-Betrieben im Freistaat momentan der Wind hart ins Gesicht bläst: Beim bayerischen Landesverband kümmern sich aktuell 170 Mitarbeiter um die Sorgen und Nöte der Mitglieder.
(Bild: picture alliance/Bildagentur-online)
Man braucht vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse nicht lange um den heißen Brei herumreden: „In diesen Tagen lastet auf vielen Inhabern und Verantwortlichen von Kfz-Betrieben ein hoher Druck“, bringt es Dirk Weinzierl, Geschäftsführer des Landesinnungsverbands des Kfz-Gewerbes Bayern, auf den Punkt.
Es sind die unterschiedlichsten Sorgen und Nöte, die inmitten der Corona-Krise auf die Menschen einen hohen Druck ausüben wie:
Kunden bleiben aus und damit fehlen Einnahmen.
Die Betriebe sehen ihre Existenz bedroht.
Betriebsinhaber haben Zukunftssorgen, da sie Verantwortung für Mitarbeiter haben.
Jeder steht vor der Herausforderung, bei der Meldungsflut richtig von falsch zu unterscheiden.
Das gesamte wirtschaftliche Umfeld wird langsam nervös und steckt damit auch das Kfz-Gewerbe an.
Doch mit diesen Problemen lässt der Landesinnungsverband die Innungen und ihre Mitglieder nicht allein – im Gegenteil. Seit 16. März erhalten erstere regelmäßig zusätzliches ausführliches Informationsmaterial von der bayerischen Geschäftsstelle.
Die Palette reicht dabei von Merkblättern zur Hygiene über Leitfäden zur Betriebsorganisation und Checklisten für Finanzhilfen bis hin zu FAQs zum Arbeitsrecht. Damit diese Informationen auf dem neuesten Stand sind, haben die bayerischen Kfz-Innungen und der Landesverband unter www.kfz-innung.de/corona beziehungsweise. www.kfz-bayern.de/corona eigene Themenseiten geschaffen.
„Aktuell arbeiten rund 170 hauptamtliche Mitarbeiter des Kfz-Gewerbes in Bayern mit viel Herzblut und hohem Willen, um den Betrieben zu helfen“, erklärt Matthias Pfau, Betriebsberater beim Kfz-Gewerbe Bayern. Für Autohäuser und Werkstätten sei jetzt der Zeitpunkt, kurzfristig ihren Kunden zu zeigen, dass sie sich auf die neuen Hygieneanforderungen eingestellt haben, vorbereitet sind und sich weiterhin pragmatisch als Handwerksbetrieb organisieren, soweit es möglich und erlaubt ist. Zur Überbrückung dieser schwierigen Zeit und für einen erfolgreichen Neustart danach stehen mittlerweile zahlreiche finanzielle Hilfsprogramme des Landes Bayerns bzw. der Bundesrepublik zur Verfügung. Dazu zählen folgende:
Soforthilfe Corona
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Anträge können gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) stellen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Die Hilfen sind gestaffelt und reichen von 5.000 Euro für Betriebe bis 5 Mitarbeiter bis zu 50.000 Euro für Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern. Anträge und weitere Infos finden Sie hier.
Finanzielle Unterstützungsangebote
Die Zugangsvoraussetzungen und Auflagen für die Kreditprogramme der LfA Förderbank Bayern und auch der KfW wurden abgesenkt, und die Beantragung wurde erleichtert. Zusätzlich wurden die Möglichkeiten erweitert, bei fehlenden Sicherheiten für die Kreditvergabe die Bürgschaftsbank Bayern als zusätzlichen Sicherheitsgeber einzubringen. Besonders sei hier auf den Akutkredit der LfA Förderbank Bayern hingewiesen, der zur schnellen Überbrückung von Liquiditätsengpässen beantragt werden kann. Bei ihm wird derzeit auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts verzichtet, wenn ein Zusammenhang mit der Corona-Krise nachgewiesen werden kann. Aber auch weiterhin gilt grundsätzlich: Diese Kredite können nur über die Hausbank beantragt werden.
Kurzarbeit
Auch hier wurden die Voraussetzungen und Bedingungen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes erleichtert: Die Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist, wird auf eine Schwelle von 10 Prozent abgesenkt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet. Das Kurzarbeitergeld kann bereits von Betrieben mit nur einem angestellten Mitarbeiter beantragt werden und ist somit auch für Kleinstbetriebe anwendbar. Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder hier. Eine Anleitung zum korrekten Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.
Steuerstundung
Als weitere Hilfe zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen können Steuerzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden. Dabei wird auch auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist. Informationen erhalten Sie über Ihr zuständiges Finanzamt, das Antragsformular erhalten Sie hier.
Bei Fragen fragen
Kfz-Betriebe in Bayern, die Fragen zu den genannten Hilfen bzw. unabhängig davon haben, finden entsprechende Kontaktinformationen des bayerischen Landesverbands unter www.kfz-bayern.de. Anfragen per E-Mail sollten Hilfesuchende auch stets zusätzlich an die Adresse beratung@kfz-bayern.de richten. Auch die regionalen Innungen informieren ihre Mitglieder in Form eigener Sonderseiten ihres Internetauftritts:
Stand: 08.12.2025
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