Kfz-Gewerbe hält Mindestlohnerhöhung für vertretbar
Die Mindestlohn-Kommission hat die Lohnuntergrenze um 34 Cent angehoben. Die Erhöhung ist aus Sicht des Kfz-Gewerbes „noch vertretbar“. Den Kfz-Betrieben machen andere Auswirkungen des Mindestlohns mehr zu schaffen.

Der Mindestlohn steigt: Nach Beschluss der Mindestlohn-Kommission verdienen Angestellte ab Anfang Januar 2017 mindestens 8,84 Euro pro Stunde. Damit steigt die Lohnuntergrenze um 34 Cent; bislang liegt der Mindestlohn bei 8,50 Euro.
Bei ihrer Entscheidung orientiert sich die Kommission am Tarifindex. Er berücksichtigt, welche Tariferhöhungen von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlt werden. Maßstab dabei sind die tariflichen Stundenlöhne (ohne Sonderzahlungen) und deren monatliche Entwicklung.
Dabei ist die Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst (ab 1. März 2016) bereits eingerechnet. Um eine doppelte Anrechnung zu vermeiden, wird dieser bei der nächsten Anpassung im Jahr 2018 ausgeklammert. Deshalb stellt die Mindestlohn-Kommission für die nächste Entscheidung in 2018 – gültig ab 1. Januar 2019 – einen Tarifindex von 3,2 Prozent fest.
Kfz-Gewerbe beschäftigen andere Sorgen
Aus Sicht des Kfz-Gewerbes ist die aktuelle Anhebung „noch vertretbar“. Autohäuser und Werkstätten haben andere Sorgen: Nach wie vor beklagt der Verband den hohen Verwaltungsaufwand bei der Dokumentation der Arbeitszeiten. Dies träfe insbesondere die kleineren Kfz-Betriebe mit acht und weniger Mitarbeitern.
Im Vorfeld hatte der Verband eine Erhöhung mit Augenmaß gefordert. Mit diversen Maßnahmen wie einem erstmals veranstalteten Politischen Frühstück informierte der ZDK Bundestagsabgeordnete über die Interessen des Kfz-Gewerbes beim Mindestlohn.
Mit dem ersten Politischen Frühstück gab der ZDK den Auftakt zu einem Gesprächsformat, das den regelmäßigen Dialog zwischen Parlamentariern und Vertretern von Verbänden und Unternehmen zu verkehrspolitischen und gesellschaftlich relevanten Themen fördern will.
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