Kfz-GVO gefährtet den Mehrmarkenhandel

Redakteur: Christoph Baeuchle

ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann im Interview mit »kfz-betrieb ONLINE« zu den geplanten Änderungen der Kfz-GVO: Die Auswirkungen auf das Vertriebs- und Servicegeschäft der Kfz-Betriebe könnten drastisch sein.

Redaktion: Frau Woltermann, die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für die Zeit nach Auslaufen der aktuellen GVO-Regelungen im Mai 2010 gemacht. Ist das Kfz-Gewerbe der Verlierer?

Antje Woltermann: Nein, das Kfz-Gewerbe ist nicht der Verlierer. Man muss aber deutlich unterscheiden zwischen Aftersales- und Vertriebsbereich. Im Aftersales-Bereich sollen die aktuellen Regelungen ja im Grunde genommen beibehalten werden. Im Vertrieb sieht es allerdings ganz anders aus. Wir beurteilen es positiv, dass die heutigen Regelungen um drei Jahre verlängert werden sollen. Die Pläne für die Zeit danach sehen wir kritisch, vor allem was den Mehrmarkenhandel betrifft.

Was ist beim Mehrmarkenhandel so kritisch?

Die Hersteller können nach den Plänen der Kommission den Mehrmarkenhandel drastisch einschränken. Dies wäre ein Rückfall in die Zeit vor 1995: Bei der damals geltenden GVO 123/85 war die Zustimmung des Herstellers für die Aufnahme einer neuen Marke grundsätzlich erforderlich. Dies wurde mit der Einführung der GVO 1475/95 aufgeweicht: Ab 1995 war keine Zustimmung mehr erforderlich, sofern bestimmte Bedingungen wie getrennte Ausstellungsräume, getrennte Geschäftsführung und getrennte Rechtsform erfüllt wurden. Durch die heutige GVO sind seit 2002 auch diese Bedingungen entfallen. Und nun wird die Uhr zurückgedreht. Das ist ein Riesenproblem für die Händler, die in den Mehrmarkenvertrieb investiert haben.

Gehen Sie davon aus, dass Hersteller dies nutzen, um den Mehrmarkenhandel zu unterbinden?

Bei einigen Fabrikaten könnte dies der Fall sein. Ich befürchte es vor allem bei den Premiummarken.

Was kommt also auf die Händler zu?

Die Kommission will den Status quo wieder zurückdrehen. Mehrmarkenhändler müssen sich darauf einstellen, dass sie sich nach Auslaufen der Verlängerung, also ab Juni 2013, von Marken trennen müssen. Für die jeweiligen Betriebe hätte dies natürlich erhebliche betriebswirtschaftliche Konsequenzen.

Haben die EU-Pläne nur auf Mehrmarkenhändler negative Auswirkungen? ...

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