Kfz-Servicemechaniker: Verordnung verlängert
Der Gesetzgeber hat die Erprobungsverordnung für den zweijährigen Ausbildungsberuf Kfz-Servicemechaniker bis zum 31. Juli 2013 verlängert. Damit sind einige Änderungen in der Prüfungsordnung verbunden.
Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Juli 2009 ist es amtlich: Die Erprobungsverordnung für den zweijährigen Ausbildungsberuf zum Kfz-Servicemechaniker gilt bis zum 31. Juli 2013 weiter. Mit der Verlängerung der Probezeit sind einige Änderungen verbunden, die vor allem die Abschlussprüfung betreffen. Joachim Syha vom Referat Berufsbildung des ZDK erklärt, was sich für Prüfungsausschüsse und Auszubildende ändert:
Grundsätzlich gilt die Erprobungsverordnung bis zum 31. Juli 2013 weiter. Der betriebliche Ausbildungsrahmenplan und der schulische Rahmenlehrplan wurden nicht geändert. Neu ist, dass Absolventen nach erfolgreicher Abschlussprüfung ihre Berufsausbildung auch im Beruf Zweiradmechaniker, Fachrichtung Motorradtechnik, fortsetzen können. Außerdem kam es im Prüfungswesen zu einigen Änderungen, die Abschlussprüfung entspricht nun im Wesentlichen Teil 1 der Gesellenprüfung zum Kfz-Mechatroniker. Konkret sind vor allem die folgenden Punkte von Bedeutung:
- Die gesamte Prüfzeit wurde von zehn auf acht Stunden reduziert.
- Die Prüfzeit für den Prüfungsbereich Arbeitsaufgabe (drei praktische Arbeitsaufgaben, situatives Fachgespräch und schriftliche Aufgabenstellungen) beträgt sieben Stunden.
- Die formale Vorgabe der Gewichtung des Fachgesprächs ist entfallen.
- Wie bei der Prüfung der Kfz-Mechatroniker ist ein situatives Fachgespräch zu führen.
- Die Vielfalt der zu prüfenden Systeme bei den praktischen Arbeitsaufgaben wurde reduziert bzw. die Arbeitsaufgaben sind wie beim Kfz-Mechatroniker neu beschrieben.
- Ein neuer Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ ist hinzugekommen, seine Prüfzeit beträgt 60 Minuten.
- Die Prüfzeiten sind wie beim Kfz-Mechatroniker fest vorgegeben.
- Der Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ wird mit 90 Prozent und der Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 Prozent gewichtet.
- Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis sowie der Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ mindestens mit ausreichend und der Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ nicht mit ungenügend bewertet wurde.
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