Gesetz zum Investitionsbooster Kfz-Verbände kritisieren Schlingerkurs der Bundesregierung

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Autobranche zeigt sich enttäuscht über das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zum Investitionsbooster. Die versprochene Senkung der Stromsteuer für Verbraucher bleibe aus, die Förderung der Elektromobilität sei unzureichend, kritisieren VDIK wie ZDK.

Der Ladestrompreis hierzulande ist zu teuer und meist teurer, als Sprit zu tanken. Die Bundesregierung versprach daher eine Senkung der Strompreissteuer, setzte dies aber nun in ihrem Gesetz zum Investionsbooster nicht um. Das kritisieren ZDK und VDIK scharf. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Der Ladestrompreis hierzulande ist zu teuer und meist teurer, als Sprit zu tanken. Die Bundesregierung versprach daher eine Senkung der Strompreissteuer, setzte dies aber nun in ihrem Gesetz zum Investionsbooster nicht um. Das kritisieren ZDK und VDIK scharf.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Der VDIK reagiert auf die Ankündigung der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag festgelegte Stromsteuersenkung für Privatkunden nicht umzusetzen, mit deutlicher Kritik. „Die Senkung der Stromsteuer für Privatkunden ist im Koalitionsvertrag eindeutig zugesagt. Nun ist weder im Bundeshaushalt 2025 noch in der weiteren Finanzplanung mehr die Rede davon. Mit der plötzlichen Rücknahme der geplanten Senkung setzt die Bundesregierung den Schlingerkurs bei der Elektromobilität fort, den die Vorgängerregierung mit dem abrupten Ende der Umweltprämie 2023 eingeleitet hat“, sagt VDIK-Präsidentin Imelda Labbé.

VDIK: Kunden wollen günstigeren Ladestrom

Labbé verwies dazu auf eine aktuelle Umfrage der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), wonach 57 Prozent der Befragten vergünstigte und einheitliche Strompreise für wichtiger halten als eine Förderung beim Kaufpreis. Der VDIK fordert daher Maßnahmen wie die Einführung einer Ladekarte mit Stromguthaben, auch um das Laden an öffentlichen Punkten zu vereinheitlichen.

„Die Stromkosten spielen beim E-Auto eine entscheidende Rolle. Deshalb muss der Strompreis mindestens auf das europäische Durchschnittsniveau abgesenkt werden. Die durchschnittlichen Energiekosten pro Kilometer dürfen nicht teurer sein als bei vergleichbaren Verbrennerfahrzeugen. Mit dem Rückzug der Bundesregierung entfällt einer der wichtigsten Impulse zum Umstieg auf klimaneutrale Elektrofahrzeuge“, sagte Labbé.

ZDK: Investitions-Booster mit Fehlzündungen

Auch der ZDK bewertet das am Donnerstag verabschiedete Gesetz zum steuerlichen Investitionssofortprogramm kritisch und als „Investitions-Booster mit Fehlzündungen“. Zwar wird die degressive Sonderabschreibung für E-Autos eingeführt, doch bleibt die Förderung für Privatkunden aus. „Wenn die Bundesregierung den breiten Hochlauf der Elektromobilität in der Gesellschaft wirklich vorantreiben will, darf sie sich auf diesem Bundestagsbeschluss nicht ausruhen, sondern muss dringend nachlegen“, mahnt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.

Kernpunkt seiner Kritik: Die degressive Sonderabschreibung gilt nur für gewerbliche Käufer von E-Neufahrzeugen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 – nicht aber für Leasingkunden. „Mit dem heutigen Gesetz schafft die Bundesregierung keine zusätzlichen Investitionsanreize im Leasinggeschäft, das mit mehr als 60 Prozent den überwiegenden Anteil der gewerblichen E-Fahrzeug-Neuzulassungen ausmacht“, so Peckruhn.

Der ZDK fordert zudem, dass bei Förderinitiativen auch Impulse für private Haushalte berücksichtigt werden. „Die Bundesregierung spricht von Subventionsverzicht, setzt aber gleichzeitig auf steuerliche Vorteile und Preisgrenzen-Anhebungen. Das passt nicht zusammen. Um den Hochlauf der E-Mobilität gesamthaft und bestmöglich voranzubringen, brauchen wir neben der gewerblichen Förderung auch ganz dringend Wachstumsimpulse für Privatkundinnen und -kunden“, betont Peckruhn.

Keine Stromsteuersenkung und keine Förderung für Privatkunden

Enttäuscht zeigt sich der ZDK auch über die erst ab 2028 greifende Senkung der Unternehmenssteuer sowie die ausbleibende Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz, wie sie im Koalitionsvertrag versprochen wurde. „Hierdurch wird versäumt, einen wichtigen Impuls zur Senkung der Ladestrompreise zu setzen. Für einen seriösen Hochlauf der Elektromobilität müssen nicht nur die gewerblichen Investitionen befördert, sondern eben auch die Betriebskosten signifikant gesenkt werden. Und zwar für private und gewerbliche Kunden gleichermaßen“, so Peckruhn abschließend.

(ID:50464424)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung