Urteil
Kia-Händlerverband erzielt Teilerfolg mit Klage gegen neue Verträge
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Ab Mai 2024 gelten die neuen Kia-Händlerverträge. Sie räumen dem Importeur recht weitreichende Direktvertriebsrechte ein. Dagegen klagte der Händlerverband und bekam teilweise recht.
Der Kia-Händlerverband hat in einer Klage gegen die ab Mai 2024 gültigen Händlerverträge vor dem Landgericht Frankfurt nach eigenen Angaben in wesentlichen Punkten recht bekommen. Die Klage sei in 10 von 17 Punkten erfolgreich gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Der Urteilsspruch fand am 15. Dezember 2023 statt.
Unter anderem habe das Gericht den Direktvertrieb in Form des Betriebs einer eigenen Autovermietung, Fahrzeugleasing, Ridesharing-Dienste, Carsharing-Dienste und das Angebot von Abo-Modellen an Endverbraucher untersagt. Das Gleiche gelte für den Direktvertrieb von digitalen Produkten und Dienstleistungen wie „Functions on demand“ oder „Features on demand“.
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