Klare Worte gegen den Fraunhofer-Marktpreisspiegel

Autor / Redakteur: autorechtaktuell.de / Jens Rehberg

Das Amtsgericht Meiningen hat klare Worte zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel gefunden und diese Schätzgrundlage als schlicht und einfach ungeeignet eingestuft.

Das Amtsgericht (AG) Meiningen hat im Rahmen einer Entscheidung vom 27.5.2013 (AZ: 11 C 1091/12) klare Worte zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel gefunden und erachtete diese Schätzgrundlage als schlicht und einfach ungeeignet. Anschaulich führte das AG Meiningen vor Augen, dass diese Datenerhebung für das maßgebliche Postleitzahlengebiet keinerlei Aussagekraft hat. Das Gericht betonte hierbei besonders die viel zu groß angesetzten Postleitzahlenregionen des Fraunhofer-Marktpreisspiegels. Damit ist eine Ermittlung des regionalen Mietwagentarifs aus der Sicht des Geschädigten nicht möglich.

Aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls war der Kläger im konkreten Fall für den Zeitraum des Ausfalls seines beschädigten Pkw gezwungen gewesen, einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Hierfür wurden ihm vom Autovermieter 1.344,70 Euro für zehn Tage berechnet.

Die verklagte unfallgegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung erkannte zwar ihre Eintrittspflichtigkeit dem Grunde nach an, kürzte allerdings die Mietwagenkosten der Höhe nach und erstattete lediglich 304,64 Euro. Den Differenzbetrag machte der Kläger vor dem AG Meiningen geltend. Umstritten war auch die Anmietdauer.

Das AG Meiningen gab dem Kläger vollumfänglich Recht und sprach die ausstehenden Mietwagenkosten zu. Die Beklagte ging in Berufung, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Das AG Meiningen fand klare Worte zur Verwendbarkeit des Fraunhofer-Marktpreisspiegels und lehnte diese Schätzgrundlage rundweg ab:
„Dem steht auch nicht die 'Fraunhofer-Tabelle' (erstellt von einer Gesellschaft, die zu 97 % von dem Dachverband der Deutschen Versicherer beherrscht wird) entgegen. Für das Postleitzahlengebiet 98 ist in der Gruppe drei eine einzige Station bei fünf Nennungen aufgeführt, wobei die Tagesmietpreise zwischen 75,89 Euro und 76,00 Euro (brutto) liegen. Die "Fraunhofer-Tabelle" ist insofern schlechterdings unbrauchbar, weil keine Aussagekraft in ihr liegt. In einem Gebiet von ca. 2.683 Quadratkilometern (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, 1.210,14 Quadratkilometer; Landkreis Hildburghausen 937,38 Quadratkilometer; kreisfreie Stadt Suhl 102,70 Quadratkilometer; Landkreis Sonneberg 433,36 Quadratkilometer) ist schlechterdings nur eine einzige Station erreichbar. Insofern ist zu beachten, dass das Postleitzahlengebiet 98 in seiner Ost-West-Querung deutlich über 90 Kilometer […] und in seiner Nord-Süd-Ausbreitung ca. 70 Kilometer […] beträgt. Bei einer der so großen Fläche kommt einer einzigen Station/fünf Nennungen überhaupt kein Aussagewert zu.“

Sodann schätzte das AG Meiningen die erforderlichen Mietwagenkosten anhand der Klasse des verunfallten Pkw (Klasse 3) und berücksichtigte auch die Kosten der Haftungsreduzierung mit einem Selbstbehalt in Höhe von 0 Euro, auf welche der Geschädigte nach der ständigen Rechtsprechung der Berufungskammer des Landgerichts Meiningen einen Anspruch habe.

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