Quotenhandel Klarstellung bei der Besteuerung der THG-Prämien

Von Doris S. Pfaff

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Bei der Frage nach der Besteuerung der Einnahmen von Händlern und Kunden aus dem THG-Quotenhandel gibt es nun eine Klarstellung. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seine Mitglieder hin.

Besitzer von rein elektrischen Fahrzeugen können von der Treibhausminderungsquote (THG-Quote) profitieren. Die Einnahmen daraus unterliegen im Fall von Privatkunden nicht der Einkommensteuer. (Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Besitzer von rein elektrischen Fahrzeugen können von der Treibhausminderungsquote (THG-Quote) profitieren. Die Einnahmen daraus unterliegen im Fall von Privatkunden nicht der Einkommensteuer.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Seit Beginn des Jahres können Fahrzeughalter und Betreiber von öffentlichen Ladepunkten Emissionseinsparungen im Rahmen der Treibhausgas(THG)-Minderungsquote geltend machen, indem eingesparte Kohlendioxid-Emissionen durch Ladestrom an quotenverpflichtete Unternehmen der Mineralölbranche verkauft werden.

Bislang gab es allerdings keine klaren Angaben zur Frage der Besteuerung. Deswegen wurde davon ausgegangen, dass private Fahrzeughalter diese Einnahmen versteuern müssen. Der ZDK verweist nun auf das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern, das dazu eine „Kurzinformation zur Besteuerung von Prämien aus der THG-Minderungsquote“ herausgegeben und dieser Annahme widersprochen hat.

Ist das E-Auto im Besitz einer Privatperson, sind die Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel einkommensteuerfrei. Gehört es zum Betriebsvermögen, unterliegen sie den allgemeinen steuerlichen Regelungen und sind auch umsatzsteuerpflichtig.

Branchenlösung für Kfz-Betriebe des ZDK

Gemeinsam mit dem Start-up ZusammenStromen, Betreiber der Webseite geld-für-eAuto.de, bietet der ZDK eine Lösung zur Nutzung der THG-Quote im Kraftfahrzeuggewerbe an. Dafür wurde ein Account für Kfz-Betriebe geschaffen, der speziell auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten ist und die Teilnahme am THG-Quotenhandel für Elektrofahrzeuge als Eigenzulassungen und Kundenfahrzeuge ermöglicht. In Kürze erfolgt auch eine Integration für öffentlich zugängliche Ladepunkte von Autohäusern.

Alle wichtigen Informationen zum Thema THG-Minderungsquote bietet der ZDK online in seinem Dossier THG-Minderungsquote. Es beinhaltet Hintergrundinformationen, einen Frage-Antwort-Katalog, Erklärvideos und ein Podcast.

Mit den integrierten Lösungen für Kundenfahrzeuge kann jeder registrierte Kfz-Betrieb bei geld-für-eAuto.de entscheiden, wie er die THG-Quote in sein eigenes Leistungsportfolio integrieren will.

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