Bitcoin & Co König nimmt Krypto

Von Jens Rehberg 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Bei Ferrari- und einigen Luxusautohändlern geht es schon, im Volumensegment ist es bisher noch nicht angekommen: das Bezahlen mit Kryptowährungen. Bei den 83 Filialen des Autohauses König soll es künftig auch möglich sein.

(Bild:  Autohaus König)
(Bild: Autohaus König)

Bei der König-Gruppe kann man ab sofort Fahrzeuge mit Kryptowährungen kaufen. Die Berliner arbeiten hierzu mit Coinify zusammen, einem Bezahldienstleister, der damit wirbt, über 35 Kryptowährungen verarbeiten zu können. Laut König erfüllt der Anbieter alle regulatorischen Anforderungen und auch höchste Datenschutzstandards. Kunden müssen sich bei Coinify verifizieren – dadurch werde ein sicherer und regelkonformer Zahlungsverkehr gewährleistet.

„Mit der Einführung der Kryptowährungszahlung setzen wir ein klares Zeichen für digitale Innovationsbereitschaft und Kundennähe“, kommentiert König-Geschäftsführer Roman Kerber die Erweiterung seines Zahlungsportfolios.

Anders als in manchen Schwellenländern spielt Bitcoin in Westeuropa im Zahlungsverkehr noch keine bedeutende Rolle. Es wird zumeist als digitaler Wertspeicher oder Spekulationsobjekt genutzt. Als einer der größten Risikofaktoren gilt die extreme Volatilität der Kryptowährungen. Spezialisierte Bezahldienstleister sichern Käufer und Verkäufer während der Transaktionen aber in der Regel gegen Währungsschwankungen ab.

Die König-Gruppe vertritt aktuell in über 80 Filialen in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bayern, Niedersachsen und Hamburg neun Pkw-Fabrikate. Im vergangenen Jahr vermarkteten die König-Verkaufs-Teams knapp 50.000 Neu- und Gebrauchtfahrzeuge.

(ID:50503662)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung