Konkrete Hilfen für Nutzfahrzeugbetriebe
Der Arbeitskreis Nutzfahrzeuge des ZDK hat auf seiner jüngsten Sitzung die krisenhafte Entwicklung der Nutzfahrzeugbranche und Gegenmaßnahmen diskutiert.
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Der Arbeitskreis Nutzfahrzeuge im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich auf seiner jüngsten Sitzung in Bonn der kritischen Situation der Nutzfahrzeugbetriebe angesichts des massiven Einbruchs der Verkäufe und der Transportleistung gewidmet. Der Arbeitskreis-Vorsitzende Horst Schurr brachte die Lage auf der Punkt: „Über unsere Branche rollt derzeit eine Pleitewelle. Umso wichtiger ist es, aktuelle Themen zu diskutieren und entsprechend zu reagieren.“
Erster Diskussionspunkt war die Ausdehnung der Handwerker-Ausnahmeregelung. Bisher waren einige gewerbliche Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen davon befreit, ein Kontrollgerät an Bord zu haben. Der Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) hat dem Normenkontrollrat der EU-Kommission einen Antrag vorlegt, die bestehenden Bestimmungen auszudehnen.
Den Vorschlägen zufolge soll die bisherige 7,5 Tonnen-Begrenzung entfallen und die 50 Kilometer-Begrenzung auf 150 Kilometer erhöht werden. Als dritte Änderung sollen die befreiten Fahrzeuge auch Fahrten für eigene Zwecke im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit durchführen können, nicht jedoch Material für Dritte befördern. Bislang gab es auch hier Einschränkungen. Der Arbeitskreis entschied, dem ZDH eine angepasste Vorlage zukommen zu lassen. Mit Ausnahme des Tonnage-Wegfalls trifft der Antrag aber auf Zustimmung.
Informationen für Innungen und Betriebe
Die Kfz-Innungen dürfen seit Juli 2005 Werkstätten zur Prüfung von Fahrtschreibern und Kontrollgeräte anerkennen. Bislang haben sie aber nur sehr wenige Anerkennungen ausgesprochen. Daher plant der ZDK weitere Informationsveranstaltungen zu diesem Thema.
Zusätzliche Information ist nach Ansicht des Arbeitskreises auch nötig, damit die Werkstätten die vorgeschriebenen Prüfungen (Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfung, etc.) selbst durchführen können. Dazu sollen sie aktuelle Informationen über ein webbasiertes Programm erhalten. Sie sollten „die Herausforderungen nicht scheuen und nicht an externe Firmen abgeben“, appellierte ZDK-Geschäftsführer Rudolf Schüssler an die Betriebe.
Weniger Bundeswehr-Aufträge
Ein zusätzliches Umsatzproblem entsteht den Nfz-Betrieben derzeit durch eine neue Vergabepraxis der Bundeswehr, die bisher ihre Aufträge an regionale Kfz-Werkstätten vergeben hat. Nun aber hat die Wehrbereichsverwaltung Ost die Wartungsverträge mit zwei inhabergeführten MAN-Werkstätten gekündigt. Ursache ist ein Rahmenvertrag mit MAN Deutschland, der die Reparaturen in herstellereigenen Niederlassungen vorschreibt. Auf Nachfrage von ZDK-Geschäftsführer Rudolf Schüssler bestätigte sich, dass MAN nicht der einzige Hersteller ist, der diesen Weg geht. Ein Gespräch mit der Wehrbereichsverwaltung Ost findet in den kommenden Tagen statt.
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