Konstruktive Besonderheit statt Sachmangel
Leistungsfähige Motoren basieren häufig auf besonderen technischen Lösungen. Diese können unter besonderen Umständen kurzzeitig ausfallen, ohne dass dies ein Mangel ist.

Technisch besonders leistungsfähige Motoren basieren auf ausgefeilten technischen Konstruktionen. Daher können unter besonderen Umständen kurzzeitig technische Störungen auftreten. Das sei dann aber als konstruktive Besonderheit und nicht generell als Sachmangel zu werten, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 15. Oktober 2015 (AZ: 28 U 158/12)
Im verhandelten Fall begehrte der Kläger die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Porsche 911 Turbo Cabriolet. Er begründete sein Anliegen mit gelegentlichen kurzen Ausfällen der Servolenkung bei sehr starkem Regen oder nach der Nutzung einer Waschanlage. Konstruktionsbedingt könne über Lüftungsschlitze Wasser in den Motorraum eindringen, was dazu führe, dass ein Flachriemen, der unter anderem die Servolenkung versorgt, nicht funktioniert.
In erster Instanz war der klagende Käufer mit seinem Ansinnen gescheitert. Das Landgericht (LG) Bochum hatte die Klage abgewiesen, da eine tatsächliche Beeinträchtigung durch Sachverständigenbeweis nicht habe nachgewiesen werden können und im Übrigen eine bloße konstruktive Besonderheit und kein Mangel vorliege.
Auch in der Berufungsinstanz scheiterte der Kläger. Das OLG Hamm sah zwar die besonderen Umstände, konnte daraus wie bereits das LG Bochum aber keinen Beweis für eine Mangelhaftigkeit des Modells erkennen. Es handele sich um eine bloße konstruktive Besonderheit dieses Modells, aufgrund dessen der Kläger nicht berechtigt sei, Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.
Das OLG Hamm hatte dazu ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Sachverständige führte aus, dass die vom Kläger vorgetragene Symptomatik – namentlich ein zunächst langes Quietschen, sodann ein Ausfall der Servolenkung bei Fahren unter starkem Regenfall – durchaus nachvollziehbar und technisch möglich sei. Aufgrund der Lage der Lüftungsschlitze unterhalb des Heckspoilers sei es konstruktionsbedingt möglich, dass Wasser in den Motorraum gelange, sich auf dem dortigen Flachriemen ablagere und dieser dann durchrutsche, wodurch es zu einem Ausfall der Servolenkung kommen könne.
Der Sachverständige führt sodann an, dass er den Ausfall der Servolenkung nur rekonstruieren konnte, nachdem er bei geöffnetem Motordeckel aus einem Schlauch Wasser direkt in den Motorraum eingeleitet habe. Hingegen sei bei geschlossenem Motordeckel der Mangel bei verschiedensten Untersuchungen (Beregnung, Waschstraße) nicht nachweisbar gewesen.
Bedeutung für die Praxis
Konstruktionsbedingte Mängel sind angesichts der aufwändigen Entwicklungszyklen neuerer Fahrzeuge nur noch selten möglich. Bei besonders hochwertigen Fahrzeugen dürfen nicht nur besonders hohe Ansprüche gestellt werden. Zu beachten ist auch, dass aufgrund der in dieser Fahrzeugklasse meist sehr leistungsfähigen Motoren teilweise besondere technische Lösungen erforderlich sein können.
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