Staatliche Elektro-Förderung Kunden können E-Prämie erst später im Mai beantragen

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Weitere Verzögerungen bei der E-Prämie. Und: Die Förderkriterien sind immer noch nicht veröffentlicht.

Warten auf die Öffnung des Antragsportal für die neue E-Förderung. Immer noch nicht wissen Händler und Kunden, woran sie bei der Kaufprämie sind. Bislang hat der Bund nur die Eckpunkte der Kriterien veröffentlicht. Ende Februar sollten eigentlich die Förderkriterien bekannt werden. (Bild:  Cupra)
Warten auf die Öffnung des Antragsportal für die neue E-Förderung. Immer noch nicht wissen Händler und Kunden, woran sie bei der Kaufprämie sind. Bislang hat der Bund nur die Eckpunkte der Kriterien veröffentlicht. Ende Februar sollten eigentlich die Förderkriterien bekannt werden.
(Bild: Cupra)

E-Autokäufer und Autohändler müssen sich weiter gedulden. Das Antragsportal für die von der Bundesregierung beschlossene neue E-Prämie für Elektrofahrzeuge wird erst im Laufe des Monats Mai freigeschaltet. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Bundesumweltministeriums auf Anfrage von »kfz-betrieb« mit.

Bislang war die Branche vom 1. Mai als Stichtag für die Öffnung des Antragsportals ausgegangen. Dieser Termin sei jedoch „zu sportlich“, sagte die Sprecherin. Wie berichtet, soll der Antrag rückwirkend für das gesamte Jahr gestellt werden können. Über welches Portal die Beantragung erfolgt, ließ das Ministerium offen. In der Vergangenheit war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig – vieles spricht dafür, dass es auch diesmal wieder die Anträge bearbeiten wird.