Lichttechnik: Neue Prüfvorschriften für alle
War Licht am Auto einst Mittel zum Zweck, stilisieren Hersteller es heute zur Technik-Ikone. Die Krux: Wer sich mit dem Thema nicht befasst, sich über neue Prüfvorschriften nicht informiert, der schaut schneller in die Kompetenzröhre, als ihm lieb ist.

Zugegeben: Was ein Automobil bzw. ein daran befestigtes elektrisches Licht ist, konnte der gute Johann Wolfgang von Goethe nicht wissen, als er vor genau 240 Jahren seinen Götz von Berlichingen sagen ließ: „Wo viel Licht, da viel Schatten.“ Doch nichts beschreibt die Situation im Hinblick auf moderne Fahrzeugbeleuchtung und deren Wartung/Reparatur in Werkstätten – aber auch deren Kontrolle in Prüfstellen – besser als das bekannte Zitat.
Matrix-Beam, Laserlicht, Voll-LED, Bi-Xenon, Multibeam: Die Entwicklungen in Sachen Licht- und speziell Scheinwerfertechnik vollziehen sich mit sprichwörtlicher Lichtgeschwindigkeit. Die Folge: „Die Werkstätten werden förmlich überrollt“, bringt es Carsten Aring, Produktmanager bei Hella, auf den Punkt. Wie schnell dieser Technikzug rollt, zeigt ein Beispiel: „Gerade erst“ gute 20 Jahre am Markt, gehört das Xenonlicht schon wieder zur aussterbenden Spezies. Bei Fahrzeugneuentwicklungen ab der Mittelklasse aufwärts setzen die OEMs fast ausschließlich auf LED-Technologie, heißt es aus Zuliefererkreisen.
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