Liquiditätsplanung: Eigenfinanzierung im Fokus
Mithilfe eines Gesellschafterdarlehens kann ein Unternehmen seine Liquidität und Kapitalstruktur verbessern. Das lohnt sich sowohl für den Kreditnehmer als auch aus steuerlichen Gründen für den Darlehensgeber.

Für Zinserträge aus Darlehen setzt die Finanzverwaltung seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 bei Privatpersonen einen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Die Abgeltungssteuer ist ein Pauschalverfahren, das unabhängig von einem höheren persönlichen Einkommenssteuersatz angewandt wird. In jüngster Zeit gibt es wachsende Kritik an dieser Art der Besteuerung, da dadurch die Besteuerung von Kapitaleinkünften gegenüber den anderen Einkünften wie zum Beispiel der abhängigen Arbeit begünstigt ist.
BFH bestätigt Anwendung der Abgeltungssteuer
In seinem Urteil vom 29. April 2013 mit dem Aktenzeichen VIII R 9/13 hat der Bundesfinanzhof die Anwendung des 25-Prozent-Steuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen nahen Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung als verfassungsgemäß angesehen.
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