Arbeitsrecht Lowperformern darf fristlos gekündigt werden

Von Silvia Lulei 1 min Lesedauer

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Unternehmen können Mitarbeitern, die erhebliche Minderleistungen erbringen, fristlos kündigen. Hierzu hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven ein wegweisendes Urteil gefällt.

Lowperformern, die messbar eine erhebliche Minderleistung erbringen, kann jetzt fristlos gekündigt werden.(Bild:  Foto von Andrea Piacquadio: https://www.pexels.com/de-de/foto/gelangweilter-formeller-mann-der-laptop-am-schreibtisch-beobachtet-3760811/)
Lowperformern, die messbar eine erhebliche Minderleistung erbringen, kann jetzt fristlos gekündigt werden.
(Bild: Foto von Andrea Piacquadio: https://www.pexels.com/de-de/foto/gelangweilter-formeller-mann-der-laptop-am-schreibtisch-beobachtet-3760811/)

Zwei ehemalige Servicemitarbeiter des Bürgertelefons Bremen wurden von ihrer Arbeitgeberin, der Stadt Bremen, ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt. Als Begründung führte die Arbeitgeberin die erheblich unterdurchschnittlichen Telefoniezeiten der Gekündigten an. Die Mitarbeiter klagten gegen diese Kündigung und argumentierten, ihre Leistungen seien zwar unterdurchschnittlich gewesen, aber nicht betrügerisch.

Das Arbeitsgericht entschied jedoch zugunsten der Arbeitgeberin. Es stellte fest, dass die Kläger eine nachweisbare, erhebliche Minderleistung erbracht hätten, die auf eine vorsätzliche Vernachlässigung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten schließen ließe: Statt den erwarteten 60 Prozent hätten sie nur zwischen 16 und 35 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Telefonaten verbracht.

Klare rechtliche Grundlage für den Umgang mit Minderleistern

„Diese Entscheidung bietet Unternehmen eine klare rechtliche Grundlage für fristlose Kündigungen von sogenannten Lowperformern, insbesondere wenn die Minderleistung messbar ist“, ordnet Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Wittig Ünalp, das Urteil ein. „Allerdings sollten Arbeitgeber eine Kündigung aufgrund verminderter Leistungen gründlich vorbereiten. Im Zweifelsfall empfehlen wir eine rechtliche Beratung, um die Chancen richtig einschätzen zu können.“

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