Urteil zur Sachmangelhaftung
Mängelhinweise dürfen im Kaufvertrag nicht untergehen
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Für rund 18.500 Euro Kosten musste am Ende ein Händler aus Verden aufkommen, weil er einen gebrauchten Multivan mit Mängeln verkaufte. Dabei hatte er den Käufer darüber informiert. Laut OLG Celle aber nicht gesetzeskonform.
Wer bekannte Mängel eines Gebrauchtwagens im Kaufvertrag nicht klar und gut sichtbar dokumentiert, riskiert hohe Folgekosten. Das zeigt ein aktueller Fall aus Niedersachsen – und der ZDK warnt: Halbherzige Formulierungen im Fließtext reichen nicht.
Ein Händler aus dem Raum Verden hatte sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle gegen ein Urteil des Landgerichts Verden gewehrt – ohne Erfolg. Am Ende musste er doch für Gutachten- und Reparaturkosten aufkommen, die er glaubte, durch entsprechende Hinweise im Kaufvertrag ausgeschlossen zu haben.
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