Hauptuntersuchung an historischen Fahrzeugen „Mangelbeseitigung oder H-Kennzeichen-Rückgabe“

Das Gespräch führte Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 3 min Lesedauer

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Manche Fahrzeuge mit H-Kennzeichen haben diesen Status bereits äußerlich nicht verdient. Vom Blick ins Innere und unter die Hauben ganz zu schweigen. Lässt sich ein H-Kennzeichen wieder aberkennen? »kfz-betrieb« sprach mit Markus Tappert von TÜV Hanse.

Markus Tappert (links), mit Michele Moscaritoli, Team­leiter Nord West bei TÜV Süd Auto Plus, während der Bremen Classic Motorshow 2024(Bild:  Diehl – VCG)
Markus Tappert (links), mit Michele Moscaritoli, Team­leiter Nord West bei TÜV Süd Auto Plus, während der Bremen Classic Motorshow 2024
(Bild: Diehl – VCG)

Immer wieder ist die Forderung zu hören, ein erteiltes H-Kennzeichen wieder abzuerkennen. Beispielsweise bei einem stark vernachlässigten Fahrzeug. Wie ist das möglich und worauf stützt sich ein solches Vorgehen?

Markus Tappert: Geregelt ist nicht nur die Erteilung des H-Kennzeichens, sondern auch dessen Aberkennung. Diesbezüglich relevant ist Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Entspricht ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen nicht mehr dem Status eines Oldtimers, gilt das bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel. Was bedeutet, dass keine neue HU-Plakette zugeteilt werden kann. Der Besitzer hat dann zwei Möglichkeiten: Mangelbeseitigung oder H-Kennzeichen-Rückgabe. Innerhalb TÜV Süd wird diese Vorgehensweise auch aus- und weitergebildet.