Bedeutung für die Praxis
Das Amtsgericht Regensburg nimmt zu zahlreichen in der Praxis wichtigen Fragen zum Schadensersatz in Form von Mietwagenkosten Stellung.
Das Amtsgericht Regensburg bezieht klar Stellung für den Schwacke-Automietpreisspiegel. Eine Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten anhand eines Sachverständigengutachtens hält das Amtsgericht Regensburg für wenig sachdienlich. Der Fraunhofer-Erhebung erteilt das Amtsgericht Regensburg eine klare Absage.
Besonders zu begrüßen sind die Ausführungen des Amtsgerichtes Regensburg zu der Verpflichtung des Geschädigten, Vergleichstarife einzuholen. Eine derartige generelle Verpflichtung des Geschädigten lehnt das Amtsgericht Regensburg ganz klar ab und stützt sich hierbei insbesondere auf die Rechtsprechung des BGH. Lediglich für den Fall, dass ein Unfallersatztarif berechnet wurde, also ein Tarif der deutlich über dem Normaltarif in der Region lag, bestehe eine solche Erkundigungspflicht des Geschädigten.
Manche Gerichte gehen rechtsirrtümlich davon aus, der Geschädigte müsse stets nachfragen und könne, für den Fall dass er nicht nachfragt, lediglich den günstigsten Tarif ersetzt verlangen. Diese Auffassung widerspricht ganz klar der Ansicht des BGH und im Übrigen auch der rechtlichen Lage. Eine Suche nach dem günstigsten Tarif ist dem Geschädigten gerade nicht zuzumuten.
Das Urteil des Amtsgerichtes Regensburg ist vor diesem Hintergrund ausdrücklich zu begrüßen.
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