Fernabsatz: ja oder nein?
Missbrauch gleich den Riegel vorschieben
Anbieter zum Thema
Ein privater Leasingnehmer hatte offenbar den Plan, umsonst Auto zu fahren. Mit seiner Entscheidung machte das OLG Hamm diesem nun allerdings einen Strich durch die Rechnung.
Schließt ein Verbraucher einen Kilometerleasingvertrag ab, handelt es sich nicht um eine Finanzdienstleistung mit Widerrufsrecht. Das ist seit der Entscheidung des BGH vom 24.2.2021 (Az. VIII ZR 36/20) geklärt. In einem Fall des OLG Hamm hat ein privater Leasingnehmer es mit dem Argument versucht, der Leasingvertrag sei ein Fernabsatzgeschäft – und da er wegen des ihm deshalb zustehenden Widerrufsrechts nicht belehrt worden sei, habe es sich von regulär 14 Tagen auf ein Jahr und 14 Tage verlängert.
Sein Argument pro Fernabsatz war, dass nicht das Autohaus, in dem er physisch anwesend war, der Vertragspartner für den Leasingvertrag sei, sondern die Leasinggesellschaft, mit der er nur über Fernkommunikationsmittel kommuniziert hat.
-
4 Wochen kostenlos testen
-
Danach 17,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen