Wenn Banken sicherungsübereignete Fahrzeuge verwerten
Mit konkreten Angeboten ein Verwertungsdesaster vermeiden
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Sehr ärgerlich, wenn die Bank die Fahrzeuge vom Hof des Autohändlers abholen lässt, deren Einkauf sie vorher finanziert hat. Denn jetzt verkauft sie die Fahrzeuge – häufig unter dem Einkaufspreis. Der Händler bleibt auf einer Restschuld sitzen. Das lässt sich vermeiden.
Kfz-Händler finanzieren ihre Fahrzeugeinkäufe beim Hersteller regelmäßig über Herstellerbanken oder über Einkaufsfinanzierungsprogramme großer Kreditbanken. Wie die Einkaufsfinanzierung konkret ausgestaltet ist (Konditionen etc.), hängt von der jeweiligen Bank ab; aber in jedem Fall werden die finanzierten Fahrzeuge an diese sicherungsübereignet.
Sieht die Bank die Rückerstattung des Darlehens gefährdet, weil sich beispielsweise die Vermögensverhältnisse des Händlers nachteilig verändert haben, kann sie die Finanzierung fristlos kündigen und sich auf ihr Verwertungsrecht berufen. Die sicherungsübereigneten Fahrzeuge werden in solchen Fällen von Speditionen, die die Bank beauftragt hat, auf dem Betriebsgelände des Händlers abgeholt. Ebenso regelmäßig kommt es zum Streit darüber, ob die Verwertung dieser Fahrzeuge durch die Bank ordnungsgemäß abgelaufen ist. Insbesondere dann, wenn sie bei der Verwertung nur einen Mindererlös erzielt hat und der Kfz-Händler den Darlehensrestsaldo nach wie vor zu begleichen hat.
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