Nachbesserung bei jedem einzelnen Fehler

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Das LG Paderborn gab der Klage des Fahrzeugkäufers zunächst statt. Der Fall zeigt, wie wichtig ein exakter und detaillierter Vortrag des Prozessbevollmächtigten zu den Voraussetzungen des Vorliegens von Sachmangelansprüchen ist. Das LG Paderborn prüfte wohl zu oberflächig und ging ganz offensichtlich zu Unrecht davon aus, dass der Kläger und Käufer des Gebrauchtwagens das Vorliegen eines Mangels bereits nachgewiesen hatte.

Das OLG Hamm prüfte sehr viel genauer und setzte sich ausführlich mit den Ausführungen des vom Gericht bestellten Sachverständigen auseinander, welche letztendlich dazu führten, dass das Vorliegen eines Mangels als nicht nachgewiesen angesehen werden musste. Darüber hinaus deuteten alle Fehlersymptome darauf hin, dass die Monate nach dem ersten Defekt auftretenden Symptome aus ganz anderen Ursachen stammten.

Der Kfz-Betrieb obsiegte vor diesem Hintergrund letztendlich in der Berufungsinstanz, weil sich das OLG Hamm sehr ausführlich mit den technischen Fragen auseinandergesetzt hatte und so zugunsten der in Anspruch genommenen Werkstatt entschied. Dem Kfz-Betrieb ist also in der Praxis dringend anwaltliche Hilfe für den Fall der Geltendmachung von Sachmangelansprüchen seitens des Kunden anzuraten.

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