Nachhaltigkeit IfA arbeitet an griffiger Lösung für sperrige EU-Richtlinie

Von Silvia Lulei 2 min Lesedauer

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Ab 2024 müssen Autohändler beweisen, dass sie nachhaltig wirtschaften. Und zwar in einem so genannten Nachhaltigkeitsbericht, der alle Bereiche eines Unternehmens durchleuchtet. Das Institut für Automobilwirtschaft arbeitet mit einer Händlergruppe an einer griffigen Lösung für alle Betriebsgrößen.

Unter der Leitung von Prof. Dr. Benedikt Maier arbeitet das Institut für Automobilwirtschaft an einer praktikablen Lösung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD-Richtlinie. Dieses komplexe Thema wird ab 2024 für viele große Automobilhändler verpflichtend.(Bild:  Stefan Bausewein)
Unter der Leitung von Prof. Dr. Benedikt Maier arbeitet das Institut für Automobilwirtschaft an einer praktikablen Lösung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD-Richtlinie. Dieses komplexe Thema wird ab 2024 für viele große Automobilhändler verpflichtend.
(Bild: Stefan Bausewein)

Wie nachhaltig ein Unternehmen ist, spielt ab 2024 eine wichtige Rolle. Denn ab nächstem Jahr wird die CSRD-Richtline der EU (CSRD = Corporate Social Responsibility Directive) umgesetzt. Das bedeutet: Ab 2024 sind Unternehmen verpflichtet, einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht abzugeben. Dieser Bericht gibt Auskunft über die ökologischen, sozialen sowie ökonomischen Tätigkeiten eines Unternehmens; worüber wiederum die Nachhaltigkeit eines Unternehmens beurteilt wird. Künftig soll der Nachhaltigkeitsbericht die gleiche Priorität haben wie eine klassische Jahresbilanz.

Betroffen sind ab nächstem Jahr zunächst börsennotierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen ab 500 Beschäftigten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten die Regeln dann auch für alle weiteren Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Ab 2026 werden auch kleine und mittlere Unternehmen erfasst. Unternehmensberater Thomas Weber rechnet damit, dass aufgrund der Kapitalintensität der Kfz-Branche insbesondere die großen markengebundenen Händler sowie große Gebrauchtwagenhändler davon betroffen sind.

Aber auch kleinere Betriebe, die nicht von der CSRD betroffen sind, sollten sich mit dem Thema befassen. Denn die CSRD-Richtlinie dient dem übergeordneten Zweck, Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle umzulenken. Daher nimmt sie insbesondere Banken in die Pflicht: Die müssen detailliert darüber berichten, wem sie Geld leihen und welche Geschäftsmodelle damit finanziert werden. Also brauchen die Banken Informationen von ihren Kreditnehmern, unabhängig von deren Größe. Auch kleinere Betriebe könnten also schneller von der EU-Richtlinie betroffen sein, als sie denken.

Das Thema ist vielschichtig und komplex. Um dem Kfz-Handel eine konkrete Hilfestellung zu bieten, erarbeitet das Institut für Automobilwirtschaft (IfA) unter Leitung von Prof. Dr. Benedikt Maier mit einer Gruppe von Händlern einen Leitfaden mit einem Ablaufplan. Denn bei der Berichtslegung müssen die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angewendet werden. Dazu zählen unter anderem CO2-Emissionen, Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit, Risikomanagement, aber auch Strategie und Unternehmensführung. „Wir suchen nach einer handhabbaren, verlässlichen Vorgehensweise, anhand derer man sich durch die Thematik arbeiten kann und am Ende einen anerkannten Nachweis über das nachhaltige Handeln des Unternehmens erhält“, erklärt der stellvertretende Direktor des IfA.

Aktuell treffen sich sechs Händler unterschiedlicher Betriebsgrößen in der Arbeitsgruppe. Die Motive, daran teilzunehmen, sind nach Auskunft Maiers sehr unterschiedlich: Einige fallen aufgrund ihrer Unternehmensgröße unter die CSRD-Berichtspflicht, einer wurde bereits von seiner Bank um einen Nachweis über sein nachhaltiges Handeln gebeten, und wieder ein anderer möchte sich aus eigener Motivation heraus als nachhaltiges Autohaus positionieren.

In einem Online-Kick-off hat die Gruppe ihre Ziele, Erwartungshaltungen und Kenntnisstände ausgetauscht. Die weiteren Treffen folgen in einem sechswöchigen Rhythmus physisch und online.

Maier will in Zusammenarbeit mit der Händlergruppe den „Koloss der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ für Autohäuser greifbar und handhabbar machen. Es soll eine Metrik entwickelt werden, anhand derer Autohäuser mit überschaubarem Aufwand einen belastbaren Nachweis über ihr nachhaltiges Handeln erstellen können. Bis zum Sommer 2024 soll eine erste Fassung vorliegen. Händler, die Interesse haben, daran mitzuarbeiten, können sich direkt an Prof. Dr. Maier, Institut für Automobilwirtschaft, wenden.

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