Neu definierte Kriterien für „Tauschmotoren“
Der Verband Deutscher Ingenieure hat eine Richtlinie zur qualitativen Beschreibung von aufgearbeiteten Motoren erarbeitet. Sie soll Missverständnissen, auch seitens der Kunden, entgegenwirken.
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Der Verband Deutscher Ingenieure (VDI) hat neue Kriterien zur qualitativen Beschreibung von aufgearbeiteten Motoren erlassen. „Ziele der Aufbereitung von Motoren sind, die vom Hersteller bei der Konstruktion des Neuteils ursprünglich spezifizierten Eigenschaften und Merkmale wie Zuverlässigkeit, Nutzungsdauer und Qualität sowie Motorkenndaten wie Leistung, Verbrauch und Abgasemissionen für weitere Motorleben wiederherzustellen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung.
Bislang sei es hier immer wieder zu „Missverständnissen“ zwischen der Automobilindustrie, den Reparaturbetrieben und den Endkunden gekommen, so der VDI. Deshalb sei es notwendig geworden, den Begriff „aufgearbeiteter Motor“ eindeutig zu definieren. Genau das soll die neue Richtlinie VDI 4084 „Aufgearbeiteter Motor“ leisten. Oftmals verwendete Begriffe wie „Austauschmotor“, „instandgesetzter Motor“, „Tauschmotor“ oder „generalüberholter Motor“ sorgten laut dem Ingenieursverband bisher oft für Unsicherheit. Die neue Richtlinie VDI 4084 spezifiziert die verschiedenen Begriffe und beschreibt die Qualität der Motoren.
Mit den definierten Qualitätsstufen sowie den beschriebenen Qualitätskriterien möchte die vorliegende Richtlinie eine Grundlage für Aufarbeitungsunternehmen sein. Sie soll Herstellern, Sachverständigen, Verbraucherverbänden und Juristen in Fach- und Streitfragen als Basis dienen. Herausgeber der Richtlinie ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU). Bei ihr kann die Richtlinie als Entwurf ab sofort zum Preis von 49,50 Euro (Beuth Verlag in Berlin, Telefon: 030/2601-2260) bezogen werden. Eine Onlinebestellung ist beim VDI oder beim Beuth-Verlag möglich. Die Einspruchsfrist endet am 31. Juli 2013.
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