Neuauflage der ZDK-Bedingungstexte
Der ZDK hat die Bedingungstexte zum Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Kfz-Reparaturen neu aufgelegt. Dies war nach einem BGH-Urteil im Frühjahr notwendig geworden.
Der ZDK hat seine Texte zu Verkaufsbedingungen neu aufgelegt. Nach intensiven Gesprächen mit dem VDA und VDIK sowie unter Einbeziehung des ADAC seien die neuen Bedingungstexte formuliert worden, teilte der Verband mit. Dies gilt sowohl für die Verkaufsbedingungen von Neu- und Gebrauchtwagen als auch von Kfz-Reparaturen.
Die Neuformulierung war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im Frühjahr die bestehenden Klauseln zur Verjährungskürzung gekippt hatte (Az.: VIII ZR 104/14). Der BGH begründete sein Urteil damit, dass Regelungen zur Verjährungskürzung der „Unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)“ mit Stand 3/2008 für einen „durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Kunden“ undurchsichtig seien. Dieser könne nicht eindeutig entnehmen, welche Gewährleistungsfristen gelten.
Keine Auswirkungen hatte das Urteil hingegen auf die Beweislastverteilung. Im Falle eines Fahrzeugkaufs muss der Kunde – wie bisher – grundsätzlich beweisen, dass es sich bei dem gerügten Defekt um einen Sachmangel (keinen Verschleiß) handelt, der bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen hat. Dieser Nachweis wird für den Kunden mit zunehmender Zeitdauer sicherlich ungleich schwieriger zu erbringen sein.
Mitglieder der Verbandsorganisation finden die neuen Bedingungstexte auf den internen Mitgliederseiten im Bereich „Download“. Im Werbemittelshop können die neuen Bedingungstexte ab Ende November z.B. als DIN A4-Block und die Kfz-Reparaturbedingungen zusätzlich auch als Tafel bezogen werden.
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