TÜV Rheinland Neue Dienstleistungen zur datenbasierten GW-Bewertung

Von Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 1 min Lesedauer

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Unter dem Sammelbegriff „Inspectr“ hat die Prüforganisation vier Dienstleistungen gebündelt, mit denen Gebrauchtwagen auch auf elektrischer und elektronischer Ebene geprüft und bewertet werden können.

TÜV Rheinland hat vier neue Dienstleistungen zur datenbasierten Fahrzeugbewertung entwickelt.(Bild:  TÜV Rheinland)
TÜV Rheinland hat vier neue Dienstleistungen zur datenbasierten Fahrzeugbewertung entwickelt.
(Bild: TÜV Rheinland)

Die rein visuelle Begutachtung von Fahrzeugen reicht heute nicht mehr aus, um deren technische Zustände umfassend und korrekt zu bewerten. Unverzichtbar ist der Zugriff auf Steuergeräte und fahrzeugspezifische Daten. Hierauf zielen neue Dienstleistungen von TÜV Rheinland ab.

Seit Februar bietet die Prüforganisation unter dem Sammelbegriff „Inspectr“ vier neue Dienstleistungen, deren Ergebnisse Geschäfts- und Privatkunden als Prüfberichte zur Verfügung gestellt werden:

  • Fehlerspeicher-Inspectr (Auslesen von Fehlerspeichern und Analyse von deren Fehlermeldungen)
  • FIN- und Laufleistung-Inspectr (Untersuchung auf Manipulationen bei Fahrzeugidentnummer und Kilometerstand)
  • Batterie-Inspectr (Analyse des State of Health der Antriebsakkus von BEV)
  • Datenschutz-Inspectr (Löschen von persönlichen Daten von Haltern und Fahrern vor Verkauf oder Leasingrückgabe)

Nach dem Ende des Battery Quick Checks und der Überlassung von Name und Produkt an Hella Gutmann geht es bei Batterie Inspectr um das alleinige Auslesen und Interpretieren von Daten aus dem Batteriemanagementsystem: aktuelle und ursprüngliche Batteriekapazität, Ladezustand, Zellspannung, Zelltemperatur, potenzielle Abweichungen und gespeicherte Fehler.

Martin Dillinger, Business Development Manager für den Bereich Schaden- und Wertgutachten bei TÜV Rheinland, erklärt: „Diese neuen Lösungen ermöglichen es uns, sowohl Privat- als auch Geschäftskunden eine maximale Transparenz zu bieten und eine belastbare Grundlage für die Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen zu schaffen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die professionelle Begutachtung von Unfallfahrzeugen.“

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